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LG Berlin: Medienpreis der Axel-Springer-AG darf nicht "OSGAR" heißen

(PresseBox) (Karlsruhe / Durlach, )
Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 02.08.2011 der Axel-Springer-AG untersagt, einen von ihr ausgelobten Medienpreis "OSGAR" zu nennen.

Geklagt hatte die US-Amerikanische Academy of Motion Pictures Arts and Sciences, die den jährlichen Filmpreis "Oscar" verleiht. Das Argument der Axel-Springer-AG, Namensgeber des von ihr ausgelobten Medienpreis sei der 1861 geborene Oskar Seiffart, Schausteller und Marktschreier aus Sachsen, auf den auch die Redewendung "frech wie Oskar" zurückgehe, konnte nicht überzeugen.

Das Landgericht Berlin entschied, dass zwischen der Bezeichnung für den Medienpreis "OSGAR" und der Bezeichnung des US-Filmpreises "Oscar" eine Ähnlichkeit und damit eine Verwechslungsgefahr besteht und gab daher der Academy of Motion Pictures Arts and Sciences Recht.

Urteil des LG Berlin vom 02.08.2011, Az.: 16 O 168/10

Fazit:

Die Entscheidung überrascht nicht, die Ähnlichkeit ist allzu offensichtlich. Im Übrigen ist bereits die Argumentation der Beklagten zweifelhaft, die sich auf einen Namensgeber beruft, dessen Schreibweise dann aber doch eine andere ist, als diejenige des von ihr ausgelobten Medienpreises.

Udo Mauer
Rechtsassessor

Thomas Waetke
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

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Die Kanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte wurde im Jahr 2003 von Timo Schutt und Thomas Waetke in Karlsruhe gegründet. Seitdem ist diese moderne Anwaltskanzlei mit ihrer konsequenten Ausrichtung auf das Medienrecht und IT-Recht ein zuverlässiger Partner für Unternehmer und Unternehmen.

Heute vertreten neben den beiden Gründern ein Team von Anwälten und Fachangestellten eine Philosophie der Offenheit, der Transparenz und der Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden. Deshalb finden die Mandanten von Schutt, Waetke Rechtsanwälte aufeinander abgestimmte Rechtsschwerpunkte und weitere dazu passende Dienstleistungen.

Schutt, Waetke Rechtsanwälte schaffen als Partner und Berater in allen Rechtsangelegenheiten Freiräume und Handlungssicherheit.

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