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Rechtskonformes Verhalten ist nicht immer einfach

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Ich höre oft, dass man “selbstverständlich” ordnungsgemäß oder rechtskonform arbeiten würde. Auch in der Werbung wird häufig der Eindruck vermittelt, dass der Werbende die personifizierte Legalität ist.

Und oftmals trügt der Schein: Das liegt vielfach schlicht daran, dass man nicht weiß, welche Vorschriften es gibt –wenn das Wissen aber dazu fehlt, dann ist eben auch die Behauptung, man würde rechtskonform arbeiten, eine Behauptung “ins Blaue hinein”.

Oft aber auch stellt man im Alltag dann fest, dass die Einhaltung der Regeln “stört”: Man hat X lange geplant, und plötzlich soll X nicht erlaubt sein? Der Kunde guckt dann entweder ganz arg traurig oder aber er guckt böse. Es droht der Verlust des Auftrages. Und schwupps ist die Frage von Rechtskonformität vergessen und es geht nur noch um den Erhalt des Auftrages und das Wohlwollen des Kunden.

Werbung kann unlauter sein!

Wer damit wirbt, rechtskonform zu arbeiten, wirbt eigentlich sogar unlauter: Denn es ist eine Selbstverständlichkeit, rechtskonform zu arbeiten. Und mit Selbstverständlichkeiten darf man nicht werben.

Kunden aufklären!

Solange man weiß, dass man gegen Vorschriften verstößt, mag jeder selbst entscheiden, was er tut. Allerdings sollte er dann auch seinen Kunden darüber aufklären, da dieser möglicherweise darauf vertraut (und vertrauen darf!), dass alles richtig gemacht wird.

Vorsatz!

Wer weiß, dass er gegen Vorschriften verstößt, handelt im Regelfall auch vorsätzlich; dies gilt umso mehr, wenn er schriftlich seinen Kunden aufgeklärt hat (siehe oben) und der Staatsanwalt dieses Schreiben findet. Unterlässt man aber diese Aufklärung, macht man sich ohnehin schadenersatzpflichtig; zudem ist es ethisch durchaus verwerflich, den Kunden in dem Glauben zu lassen, alles sei korrekt – und damit noch Werbung zu machen und neue Kunden zu gewinnen.

Einfach nicht immer besser!

Gesetzliche Vorschriften sind dazu da, dass man sie einhält. Man darf nicht einfach davon abweichen, nur weil sie unbequem sind. Daran ändert sich auch nichts, nur weil man vermeintlich kompensierende Maßnahmen ergreift – ganz im Gegenteil: Damit dokumentiert man ja gerade seinen Vorsatz, von der gesetzlichen Vorschriften abzuweichen!

Vorschrift nicht immer ausreichend, aber…

Selbstverständlich gibt es Konstellationen, dass auch die gesetzliche Vorschrift nicht ausreichend ist. Aber auch das ist kein Grund, sie einfach auszublenden.

Vorschriften und Normen sind grundsätzlich immer die Mindestanforderung, d.h. der Verantwortliche muss immer individuell prüfen, ob er über die jeweilige Norm hinaus mehr tun muss, um den Anforderungen seiner konkreten Veranstaltung gerecht zu werden.

Dafür ist Compliance (auch) da!


Viele Unternehmen haben Compliance-Richtlinien bzw. verpflichten ihre Auftragnehmer, ordnungsgemäß zu arbeiten. Kommt es aber drauf an, ist man dann nicht bereit, auch die dafür notwendigen Mehrkosten zu bezahlen oder vermeintliche Unannehmlichkeiten zu akzeptieren.

Ich würde mir von einer Branche, die dem Menschen viel Fröhlichkeit, Gelassenheit und Spaß geben will, wünschen, dass sie zumindest hinter den Kulissen mit mehr Ernsthaftigkeit an die Sache rangeht. Der Besucher soll sich zurücklehnen dürfen und darf darauf vertrauen, dass Veranstalter und Co. ordnungsgemäß arbeiten. Wer aber aus Bequemlichkeitsgründen, Faulheit, Geldgründen oder Unachtsamkeit meint, Vorschriften umgehen zu müssen, sollte doch seine Besucher mit einem großen Schild am Eingang aufklären:

“Achtung! Wir halten nicht alle Vorschriften ein!”.

Das wäre AGB-rechtlich zwar auch nicht ausreichend, aber zumindest dem Besucher gegenüber fair

Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Herausgeber & Autor des Themenportals www.eventfaq.de

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht

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Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor

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