Die Kameras der Fa. Scene Tap aus Texas können ihre Informationen aber auch an Partygänger leiten, die gezielt nach Locations mit einem aktuell bestimmten Altersdurchschnitt o.Ä. suchen.
Die Herstellerfirma verspricht, dass die Bilder nur anonym ausgewertet und nicht lange gespeichert werden würden.
In Deutschland würden nicht nur datenschutzrechtliche Bedenken dagegen sprechen, sondern auch das Persönlichkeitsrecht der Besucher: Nach deutschem Recht dürfte der Besucher gar nicht ohne seine Einwilligung gefilmt oder fotografiert werden, selbst wenn das Bild dann anonymisiert werden würde.
Ob der Betreiber sich die Zustimmung mithilfe eines Aushanges („Hier werden Fotos gemacht“) beschaffen kann, ist fraglich. Es gibt dazu noch kein höchstrichterliches Urteil, allerdings darf die Wirksamkeit eines solchen Aushanges (= das wäre rechtlich gesehen eine Allgemeine Geschäftsbedingung) bezweifelt werden. Vorstellbar wäre eine mögliche Wirksamkeit allenfalls dann, wenn der Besucher nicht nur sehr deutlich über die Tatsache aufgeklärt werden würde, dass überhaupt Bilder gemacht werden, sondern auch, was mit diesen Bildern passiert. Aber selbst dann riskiert der Betreiber, dass seine Maßnahmen von einem Gericht als unzulässig angesehen werden – solange es noch keine wegweisende Entscheidung bspw. des Bundesgerichtshofes dazu gibt.
Das Amtsgericht Ingolstadt hatte 2009 entschieden, dass der Besucher jedenfalls nicht damit rechnen muss, dass er fotografiert werden würde und es insoweit auch nicht üblich sei, dass Fotos angefertigt werden würden.
Thomas Waetke
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht