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Verantwortlich und alleine gelassen?

(PresseBox) (Karlsruhe, )
In vielen Situationen stellt sich für den Verantwortlichen die Frage, was er tun soll und wie viel Geld er investieren soll, wenn es um die Sicherheit geht. In diesem Beitrag möchte ich einen besonderen Aspekt dieser Überlegung ansprechen: Wird es dem Verantwortlichen später honoriert, wenn er Geld eingespart hat – aber trotzdem (oder gerade deswegen) ein Schaden entstanden ist?

Beispiel: Das Vereinsfest.

Ein Vereinsvorsitzender legt naturgemäß Wert darauf, dass er bei der Mitgliederversammlung einen ordentlichen Haushalt präsentieren kann. Hat der Verein einen Haushalt über bspw. 150.000 Euro, dann fällt auf der Ausgabenseite die Position “Beratung Sicherheit auf dem Sommerfest” mit 10.000 Euro möglicherweise etwas unangenehm auf.

Ein Verein findet den Vorsitzenden toll, der Geld spart. Organisiert der Vorsitzende dann auch noch rauschende Feste, ist er noch toller. Wie aber findet es der Verein, wenn bei einem rauschenden Fest ein schwerer Unfall passiert, der den Verein zigtausende Euro kostet? Erfahrungsgemäß macht der Verein in solchen Situationen dem Vorsitzenden doch schnell Vorwürfe und alle Vereinsmitglieder hätten es natürlich besser gemacht…

Jeder Verantwortliche, der für andere Geld einspart – aber weiterhin voll selbst in der Verantwortung steht – sollte also überlegen, ob ihm im Schadensfall derselbe Dank gebührt, den er ohne Schaden bekommen hätte.

Der Klassiker: Der Vorsitzender (oder Eltern eines Mitglieds der Jugendmannschaft) fahren mit dem Privat-PKW Gegenstände für das Sommerfest hin und her, um einen teuren Mietwagen zu sparen. Auf einer dieser Fahrten kommt es zu einem Unfall. Wird der Verein dem PKW-Halter nun die Mehrkosten durch die höhere Einstufung der Versicherung erstatten? Wäre das Fahrzeug ein wirtschaftlicher Totalschaden, das Auto war aber vorher noch gut in Schuss… würde der Verein dem PKW-Halter ein neues Fahrzeug kaufen (die Versicherung erstattet ggf. nämlich nur den Zeitwert, der bei alten Autos schnell gegen Null tendiert)?

Steht man nachher allein im Regen?

Die Erfahrung zeigt: Oft genug, ja.

Jeder muss sich selbst überlegen, ob er das Risiko eingehen möchte, im Schadensfall nicht nur nachher selbst verantwortlich gemacht zu werden, sondern dann auf allen Kosten selbst sitzen zu bleiben und im Verein (oder in anderen Einrichtungen bzw. Unternehmen) dann als Buhmann dazustehen – vor allem dann, wenn man nun noch die Solidarität des Vereins einfordert…

Kultur der Verantwortung?

Viele Unternehmen und Vereine verfügen mittlerweile über Compliance-Richtlinien und ggf. sogar eine eigene Compliance-Abteilung. Konsequenterweise gehört dazu aber auch die Überlegung, ob und inwieweit ich meine Mitarbeiter bzw. Mitglieder in die (oft unwissend) Verantwortung nehme. Dies lässt sich bspw. durch einfache Maßnahmen vermindern, wenn diese auch Geld kosten:

• Mitarbeiter/Mitglieder bekommen die Kosten für einen Mietwagen erstattet bzw. einen Mietwagen gestellt.
• Verantwortlich handelnde Mitglieder werden separat versichert, bspw. der Vorstand durch eine sog. D&O-Versicherung, durch die der Handelnde umfassend(er) versichert ist. Diese Versicherung hat im Übrigen auch den charmanten Vorteil, dass der Verein leichter an seine Regressforderungen herankommt.
• Erfolg wird nicht daran festgemacht, dass Geld gespart wurde – sondern in die richtigen Maßnahmen investiert wurde. Dann veranstaltet man lieber ein Fest weniger, aber bei den anderen Festen bleiben die Verantwortlichen wenigstens unter dem Schutzschirm…

Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

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Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor

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