Steuerentlastung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Mit seiner Beschlusslage folgte der Bundesrat einem Antrag der Bundesregierung. Da die Änderungen unmittelbar Auswirkungen auf das Einkommenssteuerrecht entfalten, war die Anpassung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) im Bundesrat zustimmungspflichtig. Die Erhöhung der Sachbezugswerte für die Mitarbeiterverpflegung entlastet Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen: "Arbeitstäglich stehen nun 5,97 Euro als Verpflegungspauschale zur Verfügung. Dadurch lässt sich der Nettolohn von Mitarbeitern vorteilhaft um 5 bis 7 Prozent erhöhen und das ohne zusätzliche Lohnnebenkosten", kommentiert George Wyrwoll, Corporate Relations Manager und Steuer-Experte bei Sodexo, die neuen Möglichkeiten.
Weitere Informationen und den Sodexo Steuer-Spar-Rechner finden sich unter: www.mehr-netto-effekt.de und www.sodexo.de