Die Änderungen orientieren sich an der Verbraucherpreisentwicklung für Verpflegung. Die neuen Werte gelten unter Vorbehalt: Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen. Eine Zustimmung zur Vereinheitlichung der Steuerwerte gilt aber als sicher.
Neue Werte für Mahlzeiten ab 1.1.2013 - so genannte freie Verpflegung
Die neuen Werte für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten betragen ab dem 01.01.2013 für ein Frühstück: 1,60 Euro, für das Mittagessen 2,93 Euro und für ein Abendessen ebenfalls 2,93 Euro.
Essenschecks steigen auf über 6 Euro pro Arbeitstag: Mehr als 1.300 Euro als steuerfreie Gehaltserhöhung möglich
Der neue Sachbezugswert erhöht den Spielraum für Restaurantschecks. Unternehmen können nämlich über den Sachbezugswert hinaus das Gehalt der Mitarbeiter steuerfrei erhöhen, wenn ein Essenszuschuss in Form von Restaurantschecks statt Bargeld gewährt wird. Dadurch lässt sich der Nettolohn der Mitarbeiter sehr effizient erhöhen. Ab 2013 stehen pro Mitarbeiter und Jahr damit bis zu 1.326,60 Euro zur Verfügung.
"Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte profitieren unmittelbar von der Erhöhung der Verpflegungswerte," kommentiert George Wyrwoll, Corporate Relations Manager und Motivations-Experte bei Sodexo die geplanten Änderungen: "Zum ersten Mal können Unternehmen ihren Mitarbeitern 6 Euro pro Arbeitstag ohne Abzüge durch Steuern und Sozialabgaben zukommen lassen. Mit dem Sodexo Restaurant Pass lässt sich die Mitarbeiterverpflegung in Unternehmen äußerst einfach umsetzen. Und als weiterer Vorteil kommt bei einer Gehaltserhöhung mit Schecks netto einfach mehr bei den Mitarbeitern an."
Weitere Informationen und der Sodexo Steuer-Spar-Rechner finden sich unter www.restaurant-pass.de.