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stiftung elektro-altgeräte register Nordostpark 72 90411 Nürnberg, Deutschland http://www.stiftung-ear.de
Ansprechpartner:in Herr Matthias Boecker 0911-76665 50

E-Schrott-Entsorgung war noch nie so unterhaltsam

Mit Millionen Followern: Liam Carpenter als Botschafter für Plan E

(PresseBox) (Nürnberg, )
Die stiftung elektro-altgeräte register freut sich, den Start der neuen Social Media Kampagne in Zusammenarbeit mit dem erfolgreichen TikTok- und Instagram-Star Liam Carpenter bekannt zu geben. Ziel der Kampagne ist es, das Bewusstsein für die richtige Entsorgung von Elektro-Altgeräten weiter zu stärken.

Die Kampagne knüpft an den Erfolg von Siegfried & Joy an, die mit ihrer Kampagne „Entsorge deinen E-Schrott richtig – it’s Magic“ Millionen von Menschen erreicht haben. Nach diesem Erfolg übernimmt nun Liam Carpenter das Zepter. Seit Anfang September setzt er gemeinsam mit Plan E die Aufklärungsarbeit über die richtige Entsorgung von Elektroschrott fort.

Junge Zielgruppen im Fokus: Liam Carpenter und das Thema E-Schrott

Liam Carpenter ist bekannt für seine humorvollen und pointierten Videos über deutsche Eigenheiten. Mit seiner enormen Reichweite von über 4 Millionen Followern auf TikTok und Instagram​ wird Carpenter in den kommenden Wochen erzählen, wie und wo Elektro-Altgeräte richtig entsorgt werden.

„In einer Welt voller komplexer Anforderungen und Herausforderungen, zu denen auch die korrekte Entsorgung von E-Schrott gehört, gelingt es Liam Carpenter auf bewundernswerte Weise, den Menschen ein Lächeln ins Gesicht zu zaubern“, erklärt Dr. Andrea Menz, Generalbevollmächtigte der stiftung ear. „Mit seinem einzigartigen Storytelling bringt er Leichtigkeit in ein oft unterschätztes, aber wichtiges Thema und zeigt, dass es auch Spaß machen kann, einen positiven Beitrag für unsere Umwelt zu leisten.“

Verfolgen Sie die Videos von Liam Carpenter auf seinen Social Media Kanälen und erfahren Sie, wie einfach und wichtig es ist, Elektro-Altgeräte richtig zu entsorgen.

stiftung elektro-altgeräte register

Die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) registriert die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter sowie die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in der Bundesrepublik Deutschland.

Hierfür hat das Umweltbundesamt der stiftung ear hoheitliche Aufgaben aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) übertragen. Konkret sichert die stiftung ear die wettbewerbsgerechte Umsetzung des Gesetzes durch:
• Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Elektrogeräte in Verkehr bringen, bzw. im Falle der Bevollmächtigung nach § 8 ElektroG von deren Bevollmächtigten
• Garantieprüfung
• Feststellung von kollektiven Herstellergarantiesystemen
• Erfassung der in Verkehr gebrachten Mengen von Elektrogeräten
• Koordinierung der Bereitstellung von Behältnissen für Übergabestellen und der Altgeräte-Abholung bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern
• Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen

Dabei fungiert die stiftung ear als die „Gemeinsame Stelle der Hersteller“ im Sinne des ElektroG. Sie wurde – im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektrogeräten (WEEE-Richtlinie) in nationales Recht – von Herstellern gegründet.
Im Jahr 2020 hat das Umweltbundesamt der stiftung ear zudem hoheitliche Aufgaben aus dem BattG übertragen. Sie sichert damit auch die wettbewerbsgerechte Umsetzung des BattG durch die Erfüllung insbesondere folgender Aufgaben:
• Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Batterien in Verkehr bringen beziehungsweise deren BattG-Bevollmächtigten
• Genehmigung von Eigenücknahmesystemen für Geräte-Altbatterien
• Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen

Die stiftung ear wird ausschließlich kostendeckend, ausdrücklich ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben und ist sowohl wirtschaftlich als auch personell unabhängig. Ihre Tätigkeit wird durch Gebühren finanziert, die durch Gebührenverordnung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) festgesetzt werden.

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