Im kommenden Jahr steigen diese Netzentgelte in allen Spannungsebenen (Hoch-, Mittel-, und Niederspannung) an.
Wesentlicher Treiber ist die massive Erhöhung von 42 Prozent der Netzentgelte des vorgelagerten Übertragungsnetzbetreibers 50Hertz Transmission GmbH. Nach Aussagen von 50Hertz beruht der enorme Anstieg zu 90 Prozent auf Kosten für das Engpassmanagement zur Netzstabilisierung, also Redispatchmaßnahmen und die Einsenkung von Anlagen zur erneuerbaren Stromerzeugung. Etwa sechs Prozent sind auf den Netzausbau zurückzuführen und ca. vier Prozent auf gesetzliche Neuerungen.
Für die Hamburger Haushaltskunden tritt nur ein vergleichsweise leichter Anstieg ein.
Für einen durchschnittlichen Haushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 2.500 kWh steigt das Netzentgelt zur Nutzung des Stromnetzes im Vergleich zum Jahr 2016 um 7,8 Prozent, was in etwa 1,37 Euro pro Monat entspricht.
Deutlich spürbarer sind die Hamburger Industrie- und Gewerbekunden betroffen. Für diese Kunden, die überwiegend direkt über die 10-kV oder auch 110-kV Spannungsebene versorgt werden, tritt eine Steigerung im Bereich von ca. 30 bis 40 Prozent auf.
„Mit dem Umbau des deutschen Energieversorgungssystems wachsen die Anforderungen und damit auch die Kosten für die Stromnetze. Ein wesentlicher Treiber ist dabei der Ausbau von Erneuerbaren Energien. Diese verursachen in Regionen mit einem hohen Anteil derartiger Energieträger erhebliche Investitionskosten, da ein beschleunigter Aus- und Umbau der gesamten Netzinfrastruktur für die Aufnahme dieser Energieform unerlässlich ist. Trotz guter Rahmenbedingungen in unserem Unternehmen, können wir die Erhöhung der vorgelagerten Netzentgelte unseres Übertragungsnetzbetreibers 50Hertz nicht kompensieren und müssen diese an unsere Kunden weitergeben“, so Christian Heine, kaufmännischer Geschäftsführer der Stromnetz Hamburg GmbH.
Die voraussichtlichen Netzentgelte können seit gestern unter www.stromnetz-hamburg.de aufgerufen werden. Die Netzbetreiberin hat alle Lieferanten und Netzkunden über die Anpassung der Netzentgelte informiert. Bis zur Umsetzung am 1. Januar 2017 können sich noch Änderungen ergeben.