Dem Einberufungsverlangen auf eine außerordentliche Hauptversammlung durch die Maruho wird nicht nachgekommen
Die Biofrontera AG (ISIN: DE0006046113) wird dem Einberufungsverlangen der Maruho Deutschland GmbH gem. § 122 Abs. 1 Ak…
Die Biofrontera AG (ISIN: DE0006046113) wird dem Einberufungsverlangen der Maruho Deutschland GmbH gem. § 122 Abs. 1 Ak…
Die Biofrontera AG (ISIN: DE0006046113) hat ein Verlangen gemäß § 122 Abs. 1 AktG des Aktionärs Maruho Deutschland GmbH…
Der Vorstand der Blue Cap AG hat mit Entscheidung vom heutigen Tag das Verlangen der PartnerFonds "Kapital für den Mitte…
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Der im General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse gelisteten EHLEBRACHT AG liegt von ihrem größten Aktionär, der V…
Wir werden nach heutigem Stand keine außerordentliche Hauptversammlung einberufen“, so Dr. Rolf Hollander, Vorstandsvors…