IHK-Veranstaltung: ´Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse – Mini-Jobs´
Beschäftigungen, für die maximal 400 Euro gezahlt werden, gelten als sog. Mini-Jobs. Sie unterliegen steuer- und sozialv…
Beschäftigungen, für die maximal 400 Euro gezahlt werden, gelten als sog. Mini-Jobs. Sie unterliegen steuer- und sozialv…
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