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TelDaFax Holding AG

TelDaFax verschlankt Tarifsystem

Verzicht auf Vorkasse und Jahrestarife / Abschläge erst zum Ende eines Bezugsmonats fällig

(PresseBox) (Troisdorf, )
Pünktlich zum Jahresbeginn 2011 führt TelDaFax ein neues einfacheres Tarifsystem ein. Ab sofort werden jeweils vier Strom- und vier Gastarife mit monatlicher Zahlweise angeboten, das Jahrestarifangebot entfällt. Grundsätzlich verzichtet TelDaFax mit dem neuen Tarifsystem auf so genannte Vorkasse-Tarife.

Bereits heute nutzen mehr als 80 Prozent aller TelDaFax Kunden die Angebote mit monatlicher Abschlagszahlung. "Die jetzt eingeführten Tarife kommen diesem Kundenbedürfnis entgegen", erklärt Klaus Bath, Vorstandsvorsitzender der TelDaFax Holding AG, die Umstellung. "Gleichzeitig verzichten wir künftig auf die immer wieder kritisierten Vorkasse-Modelle." Man geht sogar noch einen Schritt weiter: "Der monatliche Abschlag wird jeweils erst zum Ende eines Bezugsmonats für Strom oder Gas fällig." Damit haben TelDaFax-Neukunden die freie Wahl, an welchem Tag in einem Monat sie für die Energielieferung von TelDaFax bezahlen. Künftig kann der Kunde neben einem Basistarif drei Premiumtarife wählen, die je nach Sonderabschlag Rabatte bis zu 4 Cent pro kWh gewähren. Rabattiert wird auf den allgemeinen Tarif des örtlichen Grundversorgers. Gewerbekunden liegen grundsätzlich einen Cent darunter. Auch im Gasbereich bleibt die Rabattierung gleich: Zwischen 0,6 Cent und 1,5 Cent brutto pro Kilowattstunde, Gewerbekunden zahlen 0,595 Cent weniger. "Wir sind sicher, dass wir mit unseren neuen Tarifen, Kunden den Wechsel zu einem alternativen Energieanbieter erleichtern werden", so Bath.

Erst vor wenigen Wochen hatte die Bundesnetzagentur den Anbieterwechsel empfohlen. Grundsätzlich gestaltet sich ein solcher Wechselprozess einfach und unkompliziert: Der Verbraucher beauftragt die Versorgung bei seinem neuen Anbieter und muss sich danach um nichts mehr kümmern, denn die Wechselformalitäten übernimmt sein neuer, zukünftiger Energieversorger. Eine Unterbrechung der Strom- oder Gasversorgung ist dabei ausgeschlossen.
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