https://www.teletrust.de/publikationen/stellungnahmen/2024/
Die NIS-2-Richtlinie der EU hätte bereits zum 18.10.2024 umgesetzt sein müssen. Allein deswegen darf die Verabschiedung des Entwurfs zum NIS2UmsuCG nicht verzögert werden. Dessenungeachtet bedarf es aber einer sofortigen Umsetzung, damit schnellstmöglich ein Höchstmaß an IT-Sicherheit in Deutschland erreicht wird.
In einem offenen Brief fordert der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) die Abgeordneten des Deutschen Bundestags auf, das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz noch in der laufenden Legislaturperiode im Deutschen Bundestag zu verabschieden.
Im Interesse von Rechts- und Investitionssicherheit benötigen die Unternehmen zur Planung, Organisation und Umsetzung der neuen gesetzlichen Anforderungen endlich Klarheit. Die erforderlichen technischen, personellen und rechtlichen Maßnahmen können sehr aufwendig und komplex sein. Es ist deshalb wichtig für die Beteiligten, ein klares Bild darüber zu haben, wann welche gesetzlichen Regelungen auf sie zukommen. Derzeit können Unternehmen nicht einmal sicher validieren, ob sie überhaupt in den Anwendungsbereich des NIS-2-Umsetzungsgesetzes fallen werden. Diese Vorfrage ist nachvollziehbar aber von entscheidender Bedeutung für die wesentlichen Entscheidungen zur IT-Sicherheit in den Unternehmen.
RA Karsten U. Bartels LL.M., stellvertretender TeleTrusT-Vorstandsvorsitzender: "Weitere Verzögerungen beim NIS-2-Umsetzungsgesetz sind eine Zumutung für die Unternehmen. Die Wirtschaft braucht endlich Klarheit darüber, wen welche neuen IT-Sicherheitspflichten treffen. Wir appellieren an die Verantwortung der Bundestagsabgeordneten. Der Gesetzesentwurf könnte längst verabschiedet sein. Bringen Sie jetzt das NIS2UmsuCG auf den Weg. Für eine bessere IT-Sicherheit im Land."