Die Höchstgehalte von Vitamin D in Säuglingsanfangsnahrung liegen bei:
Je 100 kJ mindestens 0,48 µg/ höchstens 0,6 µg
Je 100 kcal mindestens 2µg/ höchstens 2,5 µg
Der Erucasäure-Gehalt darf 0,4 % des gesamten Fettgehalts nicht übersteigen.
Bisher lag der Höchstgehalt von Vitamin D in Säuglingsanfangsnahrung bei 3 µg/100 kcal. Es wurden allerdings Bedenken geäußert, da viele Säuglinge eine zusätzliche Aufnahme von Vitamin D durch Supplementierung haben und es so zu einer Überdosierung kommen könnte. Bei Überdosierung reichert sich Vitamin D im Körper an und kann schwere gesundheitliche Schäden verursachen.
Da die lebensmittelbedingte Exposition von Erucasäure ein langfristiges Gesundheitsrisiko für Säuglinge und Kleinkinder darstellen kann, wurden in der Delegierten Verordnung (EU) 2016/127 die Höchstgehalte an Erucasäure in Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung gesenkt.
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