Bei den Eltern liege die Hauptverantwortung für die Erziehung ihrer Kinder und die Vermittlung von Werten, so Minister Müller weiter. Aber auch die Schule sei in der Pflicht, die Schülerinnen und Schüler über dieses grausame Kapitel der deutschen Geschichte aufzuklären. Dabei sollte man die Offenheit der jungen Menschen für den Blick in die Vergangenheit nutzen und ihnen die Chance bieten, mit zu gestalten und aktiv am Gespräch teilzunehmen. Die Möglichkeiten der Erinnerung seien vielfältig, wie der Besuch einer Gedenkstätte, Lesungen oder Ausstellungen sowie Gespräche mit Vertretern der Jüdischen Gemeinde, Zeitzeugen oder Autoren.
„Nur mit dem Wissen über das millionenfache Leid, das die nationalsozialistische Gewaltherrschaft mit ihrem menschenverachtenden Rassenwahn über Europa und andere Teile der Welt gebracht hat, kann man bereits den kleinsten Anfängen jeder Wiederholungsgefahr des Holocaust entschieden entgegen treten“, so Minister Müller abschließend.
Seit 1996 ist der 27. Januar der „Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus“. Der damalige Bundespräsident Roman Herzog wollte mit der Ausrufung dieses Tages die nachhaltige Bedeutung der Erinnerung an das Grauen des Dritten Reiches markieren. Am 27. Januar 1945 erreichte die Rote Armee das Konzentrationslager Auschwitz und befreite die wenigen überlebenden Häftlinge. An diesem Tag gilt Trauerbeflaggung.
Hinweis: Am Mittwoch wird Kultusminister Müller an der Gedenkstunde der Landesregierung und des Landtages für die Opfer des Nationalsozialismus teilnehmen. Diese findet um 14 Uhr im Plenarsaal des Landtages statt.