Grundlage für die Vergabe der Arbeitsstipendien ist ein Arbeitskonzept, das den Aspekt einer künstlerischen Weiterentwicklung ausweist. Weitere Kriterien für die Entscheidung der Jury, die aus den Mitgliedern des Beirats für Bildende Kunst des Thüringer Kultusministeriums besteht, sind die bisherige künstlerische Arbeit, Originalität, Kreativität, Innovation und künstlerische Eigenständigkeit der Werke. Das Kultusministerium stellt für jeden ausgewählten Stipendiaten ein Faltblatt her, in dem die Arbeitsergebnisse dokumentiert werden.
Die Bewerbung erfolgt im schriftlichen Verfahren auf entsprechenden Antragsformularen für den Förderzeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2009. Die Mappen/Ordner sollten das Format DIN A 4 nicht überschreiten und in rücksendungsfähigen Verpackungen eingereicht werden. Bildende Künstlerinnen und Künstler, die sich um ein Arbeitsstipendium für 2008 bewerben möchten, richten bis zum 31. Oktober 2008 ihre Bewerbung an:
Thüringer Kultusministerium
Abteilung Kultur und Kunst
Werner-Seelenbinder-Straße 7
99096 Erfurt
Antragsformulare und weitergehende Informationen sind im Internet unter www.thueringen.de/... zu finden.