Aber wozu unabhängige Richter und Staatsanwälte in Deutschland fähig sind, wenn es darum geht ein Justizverfahren nach ihren Vorstellungen durchzupeitschen und Zeugen ihre Macht zu demonstrieren, zeigt der Fall des Geiersthaler Hoteliers Karl Fischl.
Der sollte neben einem Ordnungsgeld von 150 EUR auch noch die weit überzogenen Gerichtskosten von über 4.000 EUR bezahlen, weil er als Zeuge krankheitsbedingt nicht über 500 km zu einer Verhandlung anreisen konnte, obwohl er, wie nun bestätigt wurde, ein ordentliches ärztliches Attest vorgelegt hatte.
„Das kann doch nicht sein“, meinte auch Siegfried Putz, der im Bayerischen Wald ein Internetportal für Hotels betreibt (www.Bayrischer-Wald.de) und Fischl als Kunde betreut. Kurzerhand stellte er den Fall als Justizposse in sein Presseportal (www.pressebox.de/...) ins Internet.
Prompt meldete sich daraufhin auch ein Redakteur des ZDF, das im Fernsehen den Fall aufgriff und darüber im Magazins WISO berichtete (www.zdf.de/...). Und das zur besten Sendezeit um 20.10 Uhr.
Und siehe da, auf einmal ruderte die Justiz in Baden Baden zurück, wie die Passauer Neue Presse (PNP) in ihrer jüngsten Ausgabe berichtet und sprach von einem bedauerlichen Irrtum. Die horrenden Gerichtskosten und auch das verhängte Ordnungsgeld seinen ein Fehler und müssten nun doch nicht vom Zeugen bezahlt werden.
So erfreulich die späte Einsicht der Justiz für den Betroffenen Hotelier auch ist, es bleibt der fade Nachgeschmack, dass man in unserem Rechtsstaat erst dann Recht bekommt, wenn man genug mediale Aufmerksamkeit bekommt. Und was der besorgte Bürger schon immer vermutete scheint hier bestätigt: Prominenz schützt eben doch manchmal vor Strafe.
„Man darf sich nicht wundern, dass immer mehr Bürger bei Straftaten wegschauen, wenn man in Deutschland als Zeuge so behandelt wird“, fügt Siegfried Putz enttäuscht an.
„An allen Ecken und Enden wird gespart, und hier werden völlig unnötig Gerichtskosten in fünfstelliger Höhe produziert, obwohl alle Zeugen bereits bei der Polizei ihre Aussagen zu Protokoll gegeben hatten.“
Die Zeugenbefragung von Karl Fischl im 500 km entfernten Achern dauerte nicht mal 10 Minuten und er konnte zur Sache so gut wie nichts aussagen, was dem Gericht laut Polizeiprotokoll auch längst bekannt war.
Die Kosten des Verfahrens trägt nun wohl die Staatskasse – armes Deutschland …