28 Prozent der Online-Händler aus den alten Bundesländern mussten bei den Stundenlöhnen in ihrem Unternehmen nachziehen und sie entsprechend auf den seit dem 1. Januar 2015 geltenden Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde anheben. In den neuen Bundesländern lag der Anteil mit 30 Prozent nur unwesentlich höher.
Allgemein bewerten 60 Prozent der Befragten die Einführung des Mindestlohns sowohl für ihre eigenen Online-Shops als auch für die E-Commerce-Branche als eine „gute“ bis „sehr gute“ politische Entscheidung.
„Abgesehen von einigen wenigen Ausreißern hat die Stichprobe gezeigt, dass das Lohngefüge in der E-Commerce-Branche stimmig ist und die seit diesem Jahr geltenden Mindestlohnvorgaben schon vorher eingehalten wurden“, erläutert Christoph Wenk-Fischer, Hauptgeschäftsführer des bevh, die Ergebnisse. „Deutlich mehr als zwei Drittel der Online-Händler mussten gar keine Vertragsanpassungen vornehmen, sowohl in den alten als auch den neuen Bundesländern“, so Wenk-Fischer. „Dennoch trifft das Mindestlohngesetz die Branche ganz erheblich, denn die überbordenden Dokumentationspflichten, ungeklärte Rechtsfragen und unflexible Regelungen belasten insbesondere kleine und mittelgroße Unternehmen“, stellt Wenk-Fischer weiter fest. Weiterhin zeigt die Untersuchung, dass die Tarifbindung bei den mehrheitlich befragten kleinen und mittelgroßen Unternehmen unter einem Jahresumsatz von zehn Millionen Euro kaum vorhanden ist. Gerade einmal 5 Prozent der Shopbetreiber gaben an, an einen Tarifvertrag gebunden zu sein.
„Auch wenn die Tarifbindung sehr gering ausfällt, orientiert sich fast jeder fünfte Shopbetreiber (18 Prozent) bei den Löhnen an einem geltenden Tarifvertrag“, führt Roland Thiemann, Leiter Marketing und PR bei Trusted Shops, aus. „Dabei orientieren sich 67 Prozent der befragten Unternehmen am Tarifvertrag für den Einzelhandel und 24 Prozent am Tarifvertrag für den Groß- und Außenhandel“, so Thiemann weiter.