Der Hochschulrat besteht aus insgesamt zehn stimmberechtigten Mitgliedern, von denen fünf durch das rheinland-pfälzische Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur (MBWJK) aus den Bereichen Wirtschaftsleben, Wissenschaft und öffentliches Leben und fünf Mitglieder aus der Hochschule berufen werden. Der Präsident der TU Kaiserslautern ist beratendes Mitglied.
Die Nominierung der restlichen fünf Hochschulratsmitglieder erfolgt durch das MBWJK.
Der Hochschulrat berät und unterstützt die Hochschule in allen wichtigen Angelegenheiten und fördert ihre Profilbildung, Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.