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Aufzüge: Änderungen zum 1. Juni beachten

Notfallplan erforderlich / Wirksames Zweiwege-Kommunikationssystem / Plakettenpflicht / Inbetriebnahmeprüfung für neue Aufzüge / Jährliche Prüfung weiterhin vorgeschrieben

(PresseBox) (Köln, )
Betreiber von Aufzugsanlagen müssen ab dem 1. Juni 2015 Änderungen der gesetzlichen Regelungen beachten. Mit dem Inkrafttreten der neuen Betriebssicherheitsverordnung als maßgebende rechtliche Grundlage werden diese verbindlich. Darauf weist TÜV Rheinland hin. Die neue Verordnung bringt insbesondere Verbesserungen für die Sicherheit der Aufzugsnutzer mit sich. So muss im Fahrkorb ein wirksames Zweiwege-Kommunikationssystem installiert sein, über das ein Notdienst ständig erreicht werden kann. Daneben ist zu jeder Aufzugsanlage ein Notfallplan anzufertigen, der unter anderem alle wichtigen Angaben für die Befreiung eingeschlossener Personen umfasst. In der neuen Verordnung macht der Gesetzgeber auch Vorgaben zur Wartung. So sind Instandhaltungsmaßnahmen unter Berücksichtigung von Art und Intensität der Nutzung der Anlage zu treffen. Zu den Neuerungen zählt auch die Verpflichtung zum deutlich sichtbaren und dauerhaften Anbringen einer Plakette nach erfolgter Prüfung.

Neu ist, dass alle Aufzugsanlagen vor der erstmaligen Inbetriebnahme von einer zugelassenen Überwachungsstelle wie z. B. TÜV Rheinland zu prüfen sind. In den Folgejahren erfolgt die Prüfung der Aufzugsanlage im laufenden Betrieb weiterhin jährlich und ebenfalls durch eine zugelassene Überwachungsstelle. Die genauen Fristen für die wiederkehrenden Prüfungen sind vom Betreiber unter Berücksichtigung der erforderlichen Instandhaltungsmaßnahmen festzulegen. Es findet im Wechsel eine Zwischenprüfung und eine Hauptprüfung statt, die durch Sachverständige auszuführen ist. Zur Prüfung gehören auch alle aufzugsexternen Sicherheitseinrichtungen, die für die sichere Benutzung der Aufzugsanlage erforderlich sind, wie Überdrucklüftungsanlage oder Notstromversorgung von Feuerwehraufzügen.

Alle wichtigen Änderungen durch die neue Betriebssicherheitsverordnung hat TÜV Rheinland auf einer speziellen Themenseite unter www.tuv.com/betrsichv zusammengefasst. Dort finden Interessierte Informationen zu Aufzugs- und Druckanlagen, zu explosionsgefährdeten Bereichen und allgemein zum Arbeitsschutz.

TÜV Rheinland ist ein bundesweit agierendes Prüfunternehmen, das als zugelassene Überwachungsstelle unter anderem für Aufzüge akkreditiert ist. Im Rahmen der Prüfungen untersuchen die Sachverständigen von TÜV Rheinland unter anderem Notrufsystem, Fahrverhalten, Sicherheits- und Nothaltvorrichtungen, elektrische Gefährdungen und die Funktion der Fahrkorbtüren. Bei einer akuten Gefährdung durch gefährliche Mängel wird der Betreiber des Aufzuges aufgefordert, diesen sofort stillzulegen und erst nach Reparatur und erfolgreicher Nachprüfung wieder in Betrieb zu nehmen.

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TÜV Rheinland

TÜV Rheinland ist ein weltweit führender unabhängiger Prüfdienstleister mit über 140 Jahren Tradition. Im Konzern arbeiten 19.300 Menschen in 69 Ländern weltweit. Sie erwirtschaften einen Jahresumsatz von über 1,7 Milliarden Euro. Die unabhängigen Fachleute stehen für Qualität und Sicherheit von Mensch, Technik und Umwelt in fast allen Lebensbereichen. TÜV Rheinland prüft technische Anlagen, Produkte und Dienstleistungen, begleitet Projekte und Prozesse für Unternehmen. Die Experten trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und Branchen. Dazu verfügt TÜV Rheinland über ein globales Netz anerkannter Labore, Prüf- und Ausbildungszentren. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. www.tuv.com im Internet.

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