Es gibt allerdings immer noch eine unbekannte Anzahl an Nachzüglern, die schnellstmöglich mit der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben beginnen sollten, denn das Risiko, ein Bußgeld verordnet zu bekommen, steigt je länger die Frist überschritten ist. Neben dem Energieaudit nach DIN EN 16247-1 kann auch mit dem Beginn der Einführung eines Energiemanagementsystems (z.B. nach ISO 50001) die Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung nachgewiesen werden.
All diejenigen Unternehmen, die ihrer Pflicht bereits nachgekommen sind, halten als Ergebnis den Energieauditbericht in Händen. „Anstatt diesen für die kommenden Jahre in der Schublade verschwinden zu lassen, empfiehlt es sich eingehender mit den Ergebnissen zu beschäftigen“, so Schalek, „denn der Energieauditbericht zeigt die Maßnahmen auf, mit denen im Unternehmen Einsparpotentiale umgesetzt und Kosten eingespart werden könnten.“
Hat ein Unternehmen ein Energieaudit durchgeführt, befindet es sich bereits auf dem besten Weg zum Aufbau eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001, das langfristig erfolgversprechender ist als ein alle vier Jahre durchgeführtes Energieaudit.
Die Umsetzung von Maßnahmen dieser breiten Themenpalette erfordert ein hohes Maß an Expertise und Erfahrung „Wir haben seit Mitte 2015 mehr als 150 Energieaudits in Unternehmen unterschiedlichster Branchen und Größenordnungen durchgeführt – und das war sehr oft mit großem Aufwand für die Erhebung der notwendigen Informationen und Daten verbunden“ so Schalek. „Jetzt gilt es, dort die Früchte zu ernten und wirtschaftlich sinnvolle Einsparmaßnahmen auch umzusetzen. Neben unserer Fachkompetenz helfen uns dabei Detailkenntnisse aus den Audits.“ Im Übrigen: Auch für Unternehmen, die nicht der Energieaudit-Pflicht unterliegen, lohnt sich eine systematische Analyse der Energieeffizienz nach vergleichbaren Methoden.
Weitere Informationen zum Energieaudit und Folgemaßnahmen finden Sie unter: www.tuv.com/modulares-energiemanagement