Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 1012399

TÜV Rheinland Am Grauen Stein 51105 Köln, Deutschland http://www.tuv.com
Ansprechpartner:in Herr Nicole Krzemien +49 221 8064099
Logo der Firma TÜV Rheinland

Gefahrstoffe: Höchstmenge im Haushalt beachten

TÜV Rheinland: Zu Hause maximal 20 Liter brennbare Flüssigkeiten lagern / Auf Gefahrensymbol mit der Flamme achten / Flaschen fest verschließen und von Kindern fernhalten / Gefährliche Substanzen in Originalverpackung aufbewahren

(PresseBox) (Köln, )
Jeder benutzt Farben, Teppichreiniger, Terpentin oder Ethanol für den Kamin im Wohnzimmer. Viele dieser Substanzen werden als Gefahrstoffe eingestuft, wie Piktogramme auf den Behältern zeigen. Brandgefährlich ist der Umgang mit diesen Stoffen nicht nur am offenen Feuer, sondern auch bei der Lagerung ist Vorsicht geboten. Deshalb gilt: „Im heimischen Keller oder der Garage dürfen maximal 20 Liter gelagert werden“, sagt Ralf Schmitt, Sachverständiger für Explosionsschutz bei TÜV Rheinland. Zur Gesamtmenge können auch Lacke, Benzin, Imprägniersprays oder Desinfektionsmittel zählen. Erkennbar sind die jeweiligen Substanzen am Gefahrensymbol mit der Flamme. Gebinde mit mehr als einem Liter Inhalt haben innerhalb der Wohnung nichts zu suchen. Teilen sich mehrere Mieter einen durch Gitter unterteilten Keller, gilt für alle zusammen die maximale Lagermenge von 20 Litern.

Vorsicht beim Kauf großer Mengen

Auch wenn es aufgrund eines günstigen Angebots verlockend ist, sich im Baumarkt oder Internetshop mit einer größeren Menge Ethanol, Desinfektionsmittel oder Lack einzudecken, rät Experte Ralf Schmitt davon ab. „An die Höchstmenge von 20 Liter sollte man sich unbedingt halten.“ Sollte es nämlich tatsächlich zu einem Brand kommen, dann wirken größere Mengen dieser Substanzen als enorme Brandbeschleuniger, die das Feuer weiter anfachen. Ansonsten ist besonders wichtig, dass die Plastikflaschen und Behälter mit den entzündbaren Flüssigkeiten, wozu beispielsweise auch Frostschutz gehört, dicht und fest verschlossen sind und so gelagert werden, dass Kleininder nicht herankommen können. Ralf Schmitt. „Da brennbare Flüssigkeiten eine Gefahr für Leib und Leben darstellen, ist jede Verwechslung unbedingt zu vermeiden. Genauso sollten auch Reinigungsmittel niemals umgefüllt, sondern im Originalgefäß aufbewahrt werden.“

Gefahrstoffe unten im Regal lagern

Damit ist sichergestellt, dass der Gefahrstoff als solcher erkannt wird und sich zudem in einem vorschriftsmäßigen, bruchsicheren Behälter befindet. Dennoch empfiehlt TÜV Rheinland-Experte Schmitt, das entsprechende Gefäß sturzsicher zu lagern, am besten ganz unten im Regal.

TÜV Rheinland

Sicherheit und Qualität in fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen: Dafür steht TÜV Rheinland. Mit mehr als 21.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 2,1 Milliarden Euro zählt das vor rund 150 Jahren gegründete Unternehmen zu den weltweit führenden Prüfdienstleistern. Die hoch qualifizierten Expertinnen und Experten von TÜV Rheinland prüfen rund um den Globus technische Anlagen und Produkte, begleiten Innnovationen in Technik und Wirtschaft, trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und zertifizieren Managementsysteme nach internationalen Standards. Damit sorgen die unabhängigen Fachleute für Vertrauen entlang globaler Warenströme und Wertschöpfungsketten. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. Website: www.tuv.com

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.