„Als Kinderchirurgin sehe ich täglich Kinder, die zum Teil schwere und schmerzhafte Unfälle im Haushalt erleiden“, sagt Stefanie Märzheuser, Präsidentin der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Mehr Sicherheit für Kinder e.V. heute in Nürnberg. Die Medizinerin berichtet über Verletzungen durch verschluckte Batterien oder Stürze vom ungesicherten Kinderhochbett, mit denen sie in ihrer täglichen Arbeit immer wieder konfrontiert wird. Sie nennt zwei Verantwortliche: den Gesetzgeber, der für eine noch bessere Überwachung sorgen muss, damit unsichere Produkte erst gar nicht auf den Markt kommen, und die Eltern, die gefordert sind, bewusst einzukaufen. Stefanie Märzheuser empfiehlt daher, schon beim Kauf von Kinderspielzeug und Kindermöbeln darauf zu achten, dass sie sicher sind.
Der Kindersicherheitstag 2017 steht unter dem Motto „Für Kinder nur das Beste!“ und appelliert an die Verantwortlichen, die Einfuhr von Kinderspielzeug strenger zu überwachen. Das entbindet allerdings weder Eltern noch Großeltern von ihrer Verantwortung. „Es ist nicht schwer, die Qualität eines Spielzeugs festzustellen“, erklärt Märzheuser und rät dazu, die Verpackung genau unter die Lupe zu nehmen: Welche Prüfsiegel hat das Produkt bekommen? Denn Prüfsiegel sind ein wichtiges Kriterium, um die Sicherheit eines Produktes zu erkennen.
Anlässlich des Kindersicherheitstags 2017 gibt die BAG zusammen mit dem TÜV Rheinland einen Flyer für Eltern und Großeltern heraus, der verschiedene Merkzettel für den sicheren Spielzeugeinkauf enthält. „Verbraucher sollten Produkte für Kinder stets bei sicheren Quellen kaufen. Und zwar vom Schnuller bis zum Kinderfahrrad“, rät Ralf Diekmann, Pressesprecher Produktsicherheit bei TÜV Rheinland. Zu den sicheren Quellen gehören namhafte Hersteller, Handelshäuser und Discounter, die über eine eigene funktionierende Qualitätssicherung verfügen. „Dort arbeitet man mit unabhängigen Prüfhäusern zusammen um die Sicherheit der Produkte zu gewährleisten.“ Ein Kauf bei unbekannten Quellen im Internet oder bei „fliegenden Händlern“ auf Wochen- und Jahrmärkten kann im Reklamationsfall zu Schwierigkeiten führen. „Außerdem sollte man beim Kauf seinen Sinnen vertrauen“, so Diekmann. „Sind an dem Produkt scharfe Ecken und Kanten erkennbar, ist die generelle Verarbeitung mangelhaft, riecht das Produkt unangenehm und nicht materialtypisch oder ist es schlicht zu laut in der Anwendung – besser Finger weg.“ Außerdem empfehlen die Fachleute des weltweit tätigen Prüfdienstleisters: Alle Aufschriften und Warnhinweise müssen vollständig, nachvollziehbar und in deutscher Sprache sein, um eine Fehlanwendung oder falsche Pflege zu vermeiden. Auch muss der Hersteller oder Importeur für den Reklamationsfall erkennbar sein.