Elektromagnetische Verträglichkeit als wichtiges Kriterium
Seit der Einführung der Abgasuntersuchung (AU) im Jahr 1986 wurden in Bezug auf den Umweltschutz zahlreiche Prüfanforderungen ergänzt oder angepasst. Die Hauptgründe: zunehmende Technisierung der Fahrzeuge und moderne Antriebskonzepte. Laut Rechtien kommen klassische Mängel wie Undichtigkeiten an Motor oder Getriebe immer noch vor, rund 36 Prozent fielen bei TÜV Rheinland in diese Kategorie. Doch sind weitere „neuere“ Mängel hinzugekommen. An Bedeutung gewinnt beispielsweise seit den 2000er-Jahren die Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV). So darf kein verbautes technisches Gerät andere Geräte durch elektrische oder elektromagnetische Effekte stören. Oder aber durch andere Geräte gestört werden können. „Zugespitzt formuliert: Würden wir die EMV nicht im Blick haben, könnte ein Bauteil dafür sorgen, dass der Herzschrittmacher eines Passanten in der direkten Umgebung des Fahrzeugs aussetzt“, verdeutlicht Rechtien.
Hauptmangel: Motormanagement- und Abgasreinigungssystem
Die gesetzlich vorgeschriebene AU, seit dem Jahr 2006 offiziell als UMA (Untersuchung des Motormanagement- und Abgasreinigungssystems) bezeichnet, bleibt bei Verbrennern hinsichtlich des Umweltschutzes auch weiterhin ein wichtiger Bestandteil der HU. TÜV Rheinland stellte in diesem Bereich knapp 55 Prozent aller umweltrelevanten Mängel fest und trug somit einen Teil zum Umweltschutz bei. Schließlich erhöht beispielsweise ein defekter Rußpartikelfilter den Feinstaubausstoß und belastet die Umwelt und die Gesundheit der Mitmenschen. Dies zu verhindern ist und bleibt neben der allgemeinen Verkehrssicherheit das wesentliche Ziel der HU.
Informationen zur Vorbereitung und Durchführung der Hauptuntersuchung bei Kraftfahrzeugen unter www.tuv.com/hu bei TÜV Rheinland.