Der Standard legt die Basis für einen verantwortlichen und anforderungskonformen Betrieb von Spielstätten, befasst sich aber nicht mit dem Thema Gewinnchancen oder anderen finanziellen Aspekten. Die Einhaltung rechtlicher Rahmenbedin-gungen, der Jugendschutz, Suchtprävention und entsprechende Ausbildung der Beschäftigten in den Spielstätten sowie die Verankerung eines Sozialkonzepts bilden besondere Schwerpunkte in dem unabhängigen Zertifizierungsverfahren. Mehr als 400 Spielstätten haben sich bisher erfolgreich einem Audit durch TÜV Rheinland unterzogen. Etwa 10 Prozent der insgesamt geprüften Spielstätten wiesen Abweichungen auf und erhielten kein Zertifikat.
Etablierung einheitlicher Qualitätsrichtlinien
Der neue Standard gilt ausschließlich für Spielhallen und nicht für staatliche Spielcasinos oder Gaststätten, in denen einzelne Spielautomaten betrieben werden. TÜV Rheinland hat den Standard in den vergangenen drei Jahren auf Initiative des Dachverbands der Deutschen Automatenwirtschaft entwickelt. Mit dem Standard wird eine Grundlage geschaffen, den Betrieb von Spielstätten nach einheitlichen und transparenten Qualitätsleitlinien auszurichten. Entscheidet sich ein Unternehmen für die Zertifizierung, muss es einen Anforderungskatalog erfüllen, der sechs Kapitel umfasst. Diese beinhalten sowohl betrieblich-organisatorische Kriterien als auch rechtliche, personelle und soziale Aspekte.
Bei der Konzeption und Ausarbeitung der verschiedenen Themenfelder arbeitete TÜV Rheinland eng mit Experten aus der Suchtberatung, Gesundheitsforschung, Psychologie und dem Rechtswesen zusammen. Besondere Schwerpunkte des Standards bilden die Kapitel „Sozialkonzept“ und „rechtliche Rahmenbedingungen“. Ein wirksames Sozialkonzept schafft mehr Bewusstsein bei Mitarbeitern für Suchtprävention sowie den Spieler- und Jugendschutz.
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