„Bei der Standsicherheitsprüfung werden alle tragenden Bauteile wie Stützen, Wände, Dach/ Deckenträger intensiv überprüft“, sagt Rainer Gößmann, TÜV Rheinland-Experte für Bauwerksprüfung. „Außerdem sollte der Sachverständige immer auch einen Blick auf die Abhängung der Decke werfen.“
Mangelhafte Unterhangdecken
Abgehängte Deckenkonstruktionen bergen erfahrungsgemäß ein verbreitetes Gefährdungspotenzial für die Nutzer einer Halle. So finden sich oftmals Mängel an der Befestigung an tragenden Bauteilen bedingt durch ungeeignete Befestigungsmittel, nicht zugelassene Abhänger oder auch eine unsachgemäße Montage. Probleme können durch die nachträgliche Anordnung von Zusatzlasten z.B. aus Einbauleuchten und Lüftungsleitungen entstehen, wenn diese nicht separat abgehängt wurden.
Bei abgehängten Decken in Turn- und Sporthallen sind neben der Standsicherheitsprüfung auch weitere Normen zu beachten. So ist z.B. die Prüfung der Ballwurfsicherheit nach DIN 18032-3 bei Sporthallen ein weiteres Kriterium, das bereits in der Vergangenheit zu Sperrungen führte.
Alle zwölf Jahre intensive Überprüfung
Bund und Länder empfehlen deshalb einen dreistufigen Prüfungsrhythmus für Hallen. Bei einer Begehung alle zwei bis drei Jahre hält der Eigentümer Ausschau nach offensichtlichen Schäden. Alle vier bis fünf Jahre findet eine Sichtkontrolle durch einen Sachverständigen statt. Und alle 12 bis 15 Jahre erfolgt eine große Überprüfung, bei der besonders fachkundige Personen jedes Bauteil akribisch unter die Lupe nehmen.