Schwimmhilfen sind kein Spielzeug
„Beim Kauf von Schwimmlernhilfen für ihre Kleinen sollten Eltern unbedingt auf die Kennzeichnung EN 13138-1 achten“, sagt Christiane Reckter von TÜV Rheinland. Dahinter verbirgt sich die Sicherheitsnorm, nach der alle Schwimmlernhilfen geprüft werden müssen. Trägt ein Produkt die Kennung EN 71, handelt es sich lediglich um ein Wasserspielzeug. Gar nicht zulässig sind Wasserspielzeuge mit Beinöffnungen wie zum Beispiel Gummiboote oder -autos. Diese können für ungeübte Kleinkinder eine echte Gefahr darstellen.
Das GS-Zeichen von TÜV Rheinland bietet eine gute Orientierung, wenn es um den Kauf einer sicheren Schwimmlernhilfe geht. Es steht für geprüfte Sicherheit zeigt zum Beispiel, dass bei einem Produkt die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten wurden. „Außerdem besitzen geprüfte Schwimmlernhilfen mindestens zwei Luftkammern sowie versenkbare Aufblasventile mit Rückschlagkappen“, fügt Christiane Reckter hinzu. „Ist eine Kammer defekt, wird das Nichtschwimmerkind trotzdem an der Wasseroberfläche gehalten“. Zudem verhindern Sicherheitsventile, dass Luft auf einen Schlag entweichen kann, sollte einmal ein Ventil geöffnet sein.
Kinder immer beaufsichtigen
Auch, wenn es sich bei den von TÜV Rheinland getesteten Schwimmlernhilfen um Produkte handelt, die allen gültigen Vorgaben entsprechen, sollte man Kleinkinder und Nichtschwimmer niemals unbeaufsichtigt planschen lassen. Hier sind die Eltern gefordert. Wichtig: Im Alter von etwa vier Jahren können und sollten Kinder schwimmen lernen und auf Hilfsmittel allmählich verzichten.