- Spielzeug nur aus Quellen kaufen, die bekannt sind und bei denen man Reklamationen anbringen kann.
- Sichtkontrolle: Alle Aufschriften, Warn- und Bedienungshinweise müssen vollständig und in deutscher Sprache vorhanden sein. Zum Beispiel muss der Hersteller oder Importeur erkennbar sein. Dies ist im Schadensfalle oder bei einer Reklamation dringend erforderlich.
- Auf dem Produkt oder der Verpackung muss die CE-Kennzeichnung aufgebracht sein. Damit erklärt der Hersteller selbst, dass sein Produkt die in der EU geltenden Vorschriften einhält. Das CE-Zeichen ist kein Prüfzeichen einer unabhängigen Prüfstelle.
- Für Verbraucher sind zusätzliche Prüfzeichen beispielsweise von TÜV Rheinland oder LGA hilfreich. Sie geben mehr Sicherheit beim Kauf. Bekannt sind das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit, LGA tested Quality (Qualität, Gebrauchstauglichkeit) oder spezielle Zeichen für Schadstoffprüfung.
- Auf dem Prüfzeichen von TÜV Rheinland oder der LGA befinden sich individuelle Nummern. Auf der Internetplattform Certipedia unter www.tuv.com lässt sich bei Eingabe der Nummer jederzeit nachlesen, was bei dem Produkt geprüft wurde. Darüber geben auch Schlüsselbegriffe Auskunft wie zum Beispiel „Schadstoffgeprüft“.
- Spielzeug für Kinder bis drei Jahre darf keine verschluckbaren Kleinteile beinhalten. Spielzeuge für Kinder über 3 Jahren benötigen gegebenenfalls einen Warnhinweis „Nicht geeignet für Kinder unter 3 Jahren“. Dieser oder andere vorhandene Warnhinweise sowie Angaben über das vorgesehene Alter sollten beim Kauf immer beachtet werden.
- Haptische Kontrolle: Nehmen Sie das Spielzeug in die Hand und tasten Sie nach scharfen Ecken und Kanten. Wenn beispielsweise Holzbauklötze splittern und Spielzeuge raue Oberflächen haben – Finger weg! Minderwertig ausgestanzte Metallteile können zu erheblichen Schnittverletzungen führen. Achtet man beim Kauf auf Güte der Verarbeitung, lässt das Rückschlüsse auf die gesamte Qualität des Spielzeugs zu.
- Kleine Teile können von Kindern leicht verschluckt werden. Teddybär-Augen, Knöpfe und Ähnliches müssen fest angebracht sein, damit sie sich beim Spielen nicht lösen.
- Wenn das Spielzeug auffällig riecht, ist Vorsicht angebracht. Gestank gefällt Kindern genauso wenig wie Erwachsenen. Es könnten zudem schädliche Lösungsmittel enthalten sein.
- Plüsch: Achten Sie darauf, ob Textilspielzeuge waschbar oder zumindest abwaschbar sind. Vor dem Erstgebrauch waschen, sofern dies möglich ist.
- Holz: Massivholz ist weniger risikobehaftet als schichtverleimtes oder Spanplatten, da kein Klebstoff enthalten ist. Farbüberzüge sollten speichel- und schweißecht sein.
- Achtung bei Produkten, die mit Flüssigkeiten gefüllt sind – beispielsweise Gummibällen oder Baby-Beißringen, diese Spielzeuge müssen ausreichend stabil sein so dass deren Inhalt beim Spielen nicht zugänglich wird. Spielzeug regelmäßig kontrollieren. Das gilt auch bei Spielzeug mit anderen Füllmaterialien.
- Alles, was Töne von sich gibt, sollte zum Lauschen und genaueren Hinhören reizen. Babyohren sind empfindlich, deshalb unbedingt auf die Lautstärke achten.
Auf den Presseseiten von TÜV Rheinland unter www.tuv.com/presse finden sich Video- und Audiomaterial kostenfrei zum Download, Bildmaterial sowie Hintergrundinformationen zur Verwendung für redaktionelle Zwecke und weitergehende Berichterstattung.