Arbeitsplatz: Verordnung sieht ausreichend Tageslicht vor
Die positive Wirkung von Tageslicht auf die Gesundheit und das Wohlbefinden findet auch Berücksichtigung im Arbeitsschutz. So sieht die Arbeitsstättenverordnung – sofern möglich – ausreichend Tageslicht und einen Blick nach draußen vor. Dabei helfen neben Fenstern auch Glastüren oder Dachoberlichter. „Nicht jeder Arbeitsplatz bietet vollständiges Tageslicht. Dann ist ein intelligentes Lichtkonzept wichtig für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten“, so Schramm.
Ideal ist eine Kombination aus einer raumbezogenen Beleuchtung ergänzt durch eine auf den Arbeitsplatz bezogene Beleuchtung. Höhere Anforderungen an die Beleuchtungsqualität bestehen an Arbeitsplätzen mit besonderen Anforderungen an das Sehen, beispielsweise an einem Goldschmiedearbeitsplatz. Hier können eine höhere Beleuchtungsstärke und höhere Anforderungen an die Begrenzung der Blendung erforderlich sein. Auch einem höheren Alter der Beschäftigten sollte Rechnung mit dem Lichtkonzept getragen werde. Zudem gilt: Am Fenster darf ein Sonnenschutz nicht fehlen.
Positive Wirkung von Farbgestaltung
Bei schlechten Lichtverhältnissen am Arbeitspatz kann die Leistungsbereitschaft abnehmen, die Fehlerhäufigkeit und damit die Unfallgefahr steigen. Schließlich ist auch die Wirkung der Farbgestaltung im Büro ist nicht zu unterschätzen. Eine ausgewogene Raumatmosphäre steigert die Motivation und Freude an der Arbeit. Noch ein Expertentipp: Arbeitspausen möglichst draußen verbringen. Denn frische Luft, Bewegung und die Extra-Portion Vitamin-D, die der Körper durch die Aufnahme von Sonnenlicht produziert, mildern den Mini- Zeitumstellungs-Jetlag und machen munter.