Windenergieanlagen sind für eine begrenzte Lebensdauer ausgelegt. Diese sogenannte Entwurfslebensdauer ist in der Richtlinie des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) als Mindestanforderung festgeschrieben. Demnach sind Windenergieanlagen 20 Jahre nach der Inbetriebnahme stillzulegen und abzubauen, oder es muss für den Weiterbetrieb ein individueller Nachweis zur Standsicherheit und Betriebsfestigkeit geführt werden. Dieser Nachweis wird mit Inspektionen der Anlage und rechnerischen Analysen geführt. Der aktuelle Anlagenzustand spielt eine wesentliche Rolle bei den Betrachtungen.
Nach Ablauf der Entwurfslebensdauer muss eine Windenergieanlage nicht immer zwingend rückgebaut werden. „Unsere Erfahrung aus der Praxis zeigt, dass die meisten Windenergieanlagen viele Jahre weiterbetrieben werden können“, sagt Bednarz. „Um dies zu erreichen, gibt es natürlich Auflagen wie zum Beispiel eine anlagenschonende Betriebsweise, regelmäßige Instandsetzungsmaßnahmen oder verkürzte Prüfzyklen unter Berücksichtigung von Schwachstellen“ so der Experte. Auch der Einsatz von Condition Monitoring Systemen zur Fernüberwachung kann zielführend sein. Der Weiterbetrieb muss individuell für jede einzelne Windenergieanlage geprüft werden.
TÜV Rheinland ist eine von der Deutschen Akkreditierungsstelle DAkkS akkreditierte Zertifizierungsorganisation für die Typen- und Komponentenzertifizierung von Onshore- und Offshore Windenergieanlagen nach nationalen und internationalen Normen. Das Unternehmen bietet anspruchsvolle Leistungen wie Standortanalysen und Baugrunduntersuchungen, die Prüfung der Statik aber auch die Herstellerüberwachung, sowie Qualitätskontrollen und Bauüberwachung. Für Betreiber von Windenergieanlagen bietet TÜV Rheinland wiederkehrende und zustandsorientierte Prüfungen, Personalqualifizierungen und spezielle Untersuchungen mittels modernster, zerstörungsfreier Prüfverfahren. Spezielle Standortgutachten, Due Diligence Untersuchungen und Ertragsprognosen wiederum dienen der Absicherung von Investitionen.