Welche Veränderungen für eine altersgerechte Gestaltung der Arbeitsplätze sinnvoll sind, kann im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung (GBU) ermittelt werden. Altersgerechte Arbeitsplätze sind den Bedürfnissen der Mitarbeiter in jedem Alter angepasst und tragen so langfristig zum Erhalt der Leistungsfähigkeit bei. Experten von TÜV Rheinland beziehen daher alterstypische Merkmale - beispielsweise das Nachlassen der Sehfähigkeit, eine erhöhte Blendempfindlichkeit durch reflektiertes Licht, Veränderungen in der Hörfähigkeit und der körperlichen Leistungsfähigkeit - in die Bewertung mit ein.
Fähigkeiten des Einzelnen optimal nutzen
Altersbedingte Veränderungen bedeuten nicht generell eine Abnahme der Leistungsfähigkeit. So nehmen beispielsweise die Arbeitserfahrung und die Fachkompetenz mit höherem Alter zu. Auch viele Fähigkeiten wie strategisches Denken, ganzheitlicheWahrnehmung und Besonnenheit wachsen oder entstehen erst mit zunehmendem Alter und steigender Lebenserfahrung. Besonders effektiv können die Stärken älterer Mitarbeiter in altersgemischten Teams eingesetzt werden: Die Jüngeren profitieren dann von der Erfahrung der älteren Kollegen. Im Gegenzug erleichtern sie den Älteren den Zugang zu neuen Technologien und Arbeitsweisen. Altersgerechte Arbeitsplätze, die bei körperlich belastenden Tätigkeiten beispielsweise mit Trage- und Hebehilfen ausgestattet sind, kommen zudem allen Altersgruppen zugute. Auch eine Optimierung der Beleuchtung, gut wahrnehmbare Signaltöne in einem tieferen Tonbereich, größere Tasten an Bedienelementen sowie ein umfassender Lärmschutz schaffen für alle Mitarbeiter ein gesundes Arbeitsumfeld.
Ziel der Betriebsärzte: Die Beschäftigungsfähigkeit im Alter erhalten
Betriebsärzte sehen Arbeitnehmer bei Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen, bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge oder auch bei Angeboten zur individuellen Gesundheitsvorsorge. "In unsere Beratung fließt dann auch die Überlegung ein, ob ein Mitarbeiter seine Tätigkeit noch in zehn Jahren ausüben kann. Besser wäre es allerdings, wenn wir schon mit jüngeren Beschäftigten ab einem Alter von 35 bis 40 Jahren ein betriebsärztliches Beratungsgespräch zur Arbeitsfähigkeit im Alter führen könnten", so Schramm. Nicht nur die Gestaltung der Arbeitsplätze oder Maßnahmen der Gesundheitsförderung, sondern auch der Blick auf die beruflichen Perspektiven hilft, frühzeitig dieWeichen für die Zukunft zu stellen: Fortbildungen oder Umschulungen können es Beschäftigten beispielsweise ermöglichen, auf ihre Kenntnisse aufzubauen und zugleich den Einsatzbereich im Betrieb den gesundheitlichen Bedürfnissen anzupassen. "Wichtig ist dabei immer, dass die Maßnahmen individuell auf den Arbeitnehmer und seine Möglichkeiten abstimmt sind. Denn das im Personalausweis eingetragene Alter sagt nicht unbedingt etwas über die Leistungsfähigkeit im Beruf aus. Im Hinblick auf die psychische Belastbarkeit oder die Kreativität sind Ältere den Jüngeren zum Beispiel meist ebenbürtig", betont Schramm.
Weitere Informationen im Wissensmagazin "Nachgefragt" sowie unter www.tuv.com/demografie im Internet.
Quelle:
1. Bevölkerung Deutschlands bis 2060, 13. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung, Statistisches Bundesamt, Wiesbaden, 2015