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Der 8. April 2008 ist Stichtag für Kindersitze

(PresseBox) (München, )
Für Autofahrer mit kleinen Kindern ist der 8. April 2008 ein wichtiger Stichtag: Ab diesem Tag dürfen Kindersitze, die nach der alten Norm ECE R 44/01 und 44/02 zugelassen sind, in ganz Europa nicht mehr verwendet werden. TÜV SÜD empfiehlt Eltern, die ein älteres Kindersitz-Modell in Betrieb haben, noch einmal genau auf die "Zulassungsdaten" zu schauen.

Grundsätzlich dürfen Mädchen und Jungen bis zum Alter von zwölf Jahren oder bis zu 1,50 Meter Körpergröße nur in speziellen "Rückhalteeinrichtungen" mitfahren. Allerdings finden sich in vielen Fahrzeugen noch Kindersitze, die nicht mehr die heutigen Sicherheitsstandards erfüllen. Gefordert sind Rückhalteeinrichtungen, die mit dem offiziellen Prüfsiegel der gültigen Norm ECE R 44/03 oder 44/04 versehen sind. Welchem Genehmigungsstand ein Kindersitz oder ein Rückhaltesystem entspricht, ist am Etikett (häufig orange) erkennbar, mit dem jedes System gekennzeichnet sein muss. Es enthält folgende Pflichtangaben:

- Kategorie des Rückhaltesystems, zum Beispiel "Universal"
- Gewichtsklasse des Sitzes, zum Beispiel für Kinder mit einem Körpergewicht zwischen 15 und 25 Kilogramm
- Genehmigungszeichen des Sitzes
- Hersteller des Sitzes

Das Prüfsiegel ist entweder als Aufkleber am Kunststoffkörper des Sitzes angebracht oder auf den Bezug aufgenäht. Eine eindeutige Antwort darauf, ob der Sitz noch zulässig ist, gibt die Prüfnummer, die unterhalb des Buchstabens E steht: Geht diese Nummer mit 03 oder 04 los, erfüllt der Kindersitz die aktuellen Standards. Alle anderen Modelle müssen ausgemustert werden. Wer ab dem 8. April 2008 mit einem alten Modell im Auto erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 30 Euro rechnen.

Weitere wichtige Hinweise gibt es im TÜV SÜD-Tipp "Kinder im Auto: Wie werden sie richtig gesichert?" Die Broschüre kann kostenlos heruntergeladen werden unter www.tuev-sued.de im Privatkunden-Bereich "Auto&Fahrzeuge".
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