Aus der Richtlinie geht hervor, dass Betreiber der Kühlturmanlagen und alle Mitarbeiter, die mit der Durchführung von Arbeiten am Kühlturm betraut sind, durch eine Schulung dafür qualifiziert werden müssen. Das schließt auch Planungsbüros, Anlagenbauer, Dienstleister, Facility-Manager, Fachfirmen der Kühlwasserbehandlung, Reinigungs- und Desinfektionsfirmen sowie Wartungs- und Instandhaltungsfirmen mit ein. Zudem unterliegen alle Kühlsysteme einer monatlichen Kontrolle mit Laboruntersuchungen sowie mikrobiologischen Untersuchungen und quartalsweise muss ein Hygienecheck auf Legionellen durchgeführt werden. Wichtig ist auch, dass für jedes Kühlsystem eine Gefährdungsbeurteilung erstellt wird. Diese besteht aus einer Risikoanalyse und einer Risikobewertung, welche nur von – VDI 2047-2 geschulten Personen durchgeführt werden dürfen. Ziel ist es dabei, die Verdunstungskühlanlage mit möglichst geringem hygienischem Risiko zu betreiben.
Aus diesem Grund bietet die TÜV SÜD Akademie Schulungen zur neuen Richtlinie an. Die Teilnehmer werden in die VDI 2047 Blatt 2 eingeführt. Sie werden hierbei über den Aufbau und Funktionsbetrieb von Verdunstungskühlanlagen unterrichtet sowie in die Grundlagen der Mikrobiologie und Wasserchemie eingeführt. Zudem werden sie hinsichtlich der Instandhaltung und Überwachung von Anlagen sowie maßgebender Gesetze und Vorschriften geschult. Am Ende des eintägigen Seminars steht eine schriftliche Prüfung, die nach Vorgaben des VDI stattfindet. Bei erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat der TÜV SÜD Akademie und zusätzlich eines des VDI. Sie sind dann in der Lage, Kühlturm-Anlagen hygienisch sicher zu betreiben, zu warten und instand zu setzen. Zudem wissen sie, wie sich gesundheitliche Risiken vermeiden lassen.
Weitere Informationen gibt es unter www.tuev-sued.de/akademie/4113013.