Laut BSA-Angaben gehen seitdem wöchentlich rund 100 Hinweise von Einzelpersonen über Firmen mit unlizenzierter Software ein. In über 70 Fällen sind laut BSA in Deutschland rechtliche Schritte gegen Unternehmen eingeleitet worden, die unlizenzierte Software eingesetzt haben – Schadensansprüche von insgesamt etwa 1,8 Mio Euro sind bereits angefallen.
Ungeachtet der Frage, wie die Absolution von Denunziantentum durch einen unzufriedenen oder entlassenen Mitarbeiter einzustufen ist, stellt sich allerdings dennoch die entscheidende Frage:
Wie schütze ich mein Unternehmen vor Unterlizenzierung?
Eigentlich ganz einfach: Lassen Sie sich zuerst von einem unabhängigen Lizenzgutachter wie U-S-C beraten. Die unabhängige Erstberatung kostet Sie bei U-S-C nichts. Und danach wissen Sie genau, welche Maßnahmen Sie einzuleiten haben, um in Zukunft absolut Audit-sicher zu sein. Und sollte tatsächlich eine Nachlizenzierung nötig sein, zeigt die U-S-C als freier Software-Händler verschiedene Lösungen und günstige Beschaffungsformen auch mit gebrauchter Software auf. Diese sind meist wesentlich billiger als die Vorschläge der Standard Software Lieferanten, die als Hersteller-Partner den Vertriebsvorgaben der Hersteller verpflichtet sind.
Die verzweifelte Suche nach zusätzlichem Software Umsatz
Da die Umsätze der Software-Hersteller in ungewohnter Höhe eingebrochen sind, versucht der Vertrieb verzweifelt, in der bestehenden Kundenbasis zusätzlichen Umsatz zu generieren. So läuft parallel zur aktuellen BSA-Kampagne derzeit von einem Hersteller eine Aktion im Bestandkundenbereich, bei der die Kunden u.a. mit einem mehrseitigen Schreiben aufgefordert werden, die Nutzung Ihrer Softwareprodukte exakt aufzuzeigen – mit der Begründung, dass man zu dieser Auskunftspflicht gegenüber dem Hersteller angeblich verpflichtet sei.
Die teilweise gestreute Behauptung, dass eine Lizenzberatung nur von einem Hersteller zertifizierter „SAM-Berater“ oder vom Hersteller selbst ausgeführt werden darf, ist schlicht und einfach falsch. Jeder unabhängige Lizenzgutachter, der Gutachten gemäß ISO/IEC 19770/1 erstellen darf, ist legitimiert, Lizenzgutachten durchzuführen. Eine solche Lizenzberatung ist fachlich ebenso kompetent, genauso rechtssicher, nur eben deutlich kostengünstiger. Sie wird von den Herstellern natürlich ungern erwähnt, da sie nicht davon profitieren. Zudem ist zu beachten, dass ein vom Hersteller zertifizierter „SAM Partner“ immer in einem Interessenskonflikt steckt, da andere Abteilungen der Firma zeitgleich den Umsatzvorgaben genau dieses Herstellers unterliegen.
Richtig und vorausschauend agieren
Die zusätzliche Aussage, dass man dies intern in einem Zwangs-Audit sogar direkt überprüfen dürfe, ist in erster Linie Panikmache. Abgesehen davon, dass kein Hersteller ohne entsprechende Vertragsgrundlage bei einem Kunden intern etwas überprüfen darf, rät die U-S-C bei so einem Anschreiben trotzdem zu wohlüberlegten weiteren Schritten.
Denn derartige Anschreiben zu ignorieren ist ebenso riskant wie mit falschem Aktionismus oder fehlerhaften Angaben zu reagieren. Sollte schließlich tatsächlich ein Audit durch eine neutrale Instanz durchgeführt werden, ist es schwer bis unmöglich, rückwirkend noch etwas gerade zu biegen. Und dann kann selbst geringfügige, versehentliche Unterlizenzierung ungeahnte Schadensersatzforderungen nach sich ziehen, denn Unterlizenzierung ist kein Kavaliersdelikt.
Uns zeigen die bisher veröffentlichten Fallbeispiele der BSA deutlich, dass offensichtlich einige Firmen in der entscheidenden Phase schlecht oder gar nicht beraten waren und demzufolge sehr ungeschickt agiert haben. Aus unserer Sicht nahezu tragisch, da dieses Risiko absolut vermeidbar ist.
Dabei ist die Lösung so einfach: Lassen Sie sich helfen, beispielsweise von einem unabhängigen zertifizierten Lizenzgutachter wie U-S-C. Nutzen Sie, wenn Sie sich unsicher fühlen, unsere kostenlose telefonische Erstberatung. Das verpflichtet Sie zu nichts und Sie wissen dann genau, was Sie tun müssen, um in Zukunft Audit-sicher zu sein. Und eines ist dann auch sicher: über Rachegelüste eines enttäuschten Mitarbeiters können Sie dann nur schmunzeln.