„Nach wie vor Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen!“
Die Rechtmäßigkeit und Zulässigkeit der Veröffentlichung dieser Meinung wurde vom Landgericht Düsseldorf* am 05.08.2015 in allen Punkten bestätigt. Die UsedSoft GmbH akzeptierte das Urteil nicht und legte Berufung ein. Am Dienstag, 7.Juni 2016, wird nun das OLG Düsseldorf in dieser Angelegenheit Recht sprechen.
U-S-C Geschäftsführer Peter Reiner: „Wir sind gespannt auf den Prozess, denn wir hoffen auf mehr Klarheit für unsere Kunden bezüglich des Themas „Kauf von aufgespaltenen Microsoft Volumenlizenzen“. Als ausgebildeter Lizenzgutachter führen wir seit vielen Jahren sehr erfolgreich von Microsoft unabhängige Lizenzgutachten durch und kennen gerade im Falle von Audits die eventuellen Restrisiken von Gebrauchtsoftware sehr genau, wie beispielweise die ablehnende Haltung von Microsoft gegenüber Notar-Testaten als Lizenznachweis im Falle einer Lizenzprüfung. Lizenz-Sicherheit ist extrem wichtig. Wir empfehlen daher, Gebrauchtsoftware nur strikt gemäß nach den entsprechenden EuGH-Vorgaben zu kaufen.“
*Urteil des LG Düsseldorf 12 O 76/15 vom 05.08.2015 usedSoft vs. U-S-C, noch nicht rechtskräftig.