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Unternehmensberatung Wenzel Uhlandstraße 1 89290 Buch, Deutschland http://www.din-14675.de
Ansprechpartner:in Frau Irina Mumber

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Enormes Risiko ohne DIN 14675 Zertifizierung

(PresseBox) (Buch, )
Die Unternehmensberatung Wenzel ist Marktführer in der Beratung zur  DIN 14675 Zertifizierung und blickt auf eine über 25 jährige Expertise zurück. Planer, Errichter, Projektierer und Betreiber von Brandmelde- und Sprachalarmanlagen sind, nach der Norm dazu verpflichtet sich zertifizieren zu lassen. Besonders in den Social Media Kanälen erreichen die Unternehmensberatung immer häufiger Kommentare, die darauf hinweisen, dass eine DIN 14675 Zertifizierung für die Arbeit an BMA und SAA nicht zwingend notwendig ist.

Wo kein Kläger, da kein Richter. Kommt es zum Schadenfall wird sehr wohl das Zertifikat für die DIN 14675 gefordert. Die Arbeit an der Technik der Brandmeldeanlagen (BMA) und Sprachalarmanlagen (SAA) erfordert ein Höchstmaß an Fachwissen und Kompetenz. Wer ohne die DIN 14675 Zertifizierung BMA und SAA plant, projektiert, errichtet oder betreibt, handelt grob fahrlässig und gefährdet im Ernstfall Menschenleben. Die Sicherheitstechnik muss den Höchsten Standards folgen, die in der Norm festgehalten sind.

Wer an Brandmelde- und Sprachalarmanlagen, ohne ein einschlägiges Fachwissen zu den technischen Bestimmungen nachweisen zu können, geht ein enorm hohes Risiko ein. Das Strafgesetzbuch geht auf die grobe Fahrlässigkeit ein, und auf die anerkannten Regeln der Technik, die unbedingt einzuhalten sind.

Das Strafgesetzbuch § 319 Baugefährdung besagt (Zitat):

(1) Wer bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Baues oder des Abbruchs eines Bauwerks gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Vorhabens, technische Einrichtungen in ein Bauwerk einzubauen oder eingebaute Einrichtungen dieser Art zu ändern, gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet.

(3) Wer die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) Wer in den Fällen der Absätze 1 und 2 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Die Unternehmensberatung Wenzel will das Pflichtbewusstsein wecken und die Wichtigkeit der DIN 14675 Zertifizierung bekannter machen. Vertrauen ist gut, die DIN Zertifizierung ist besser! Damit die Sicherheitstechnik im Brandfall einwandfrei funktioniert und Menschenleben gerettet werden, dafür steht die DIN 14675 Zertifizierung für BMA und SAA.
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