„Die Gruppenfreistellungsverordnung aus dem Jahre 2001 hält eindeutig fest, dass Kunden ihre Inspektionen und Reparaturen auch während der Herstellergarantiezeit ohne Garantieverlust in einer nicht markengebundenen Werkstatt durchführen lassen können“, stellt Vergölst-Sprecher Peter Groß klar. Voraussetzung sei lediglich, dass sich die betreffende Werkstatt an die Wartungsvorgaben der Hersteller hält und mit dem richtigen Werkzeug und Diagnosegeräten entsprechend arbeitet.
„Wer den Wert und die Fahrsicherheit seines Autos bewahren will, findet in einer herstellerunabhängigen Markenwerkstatt also eine preisgünstige Alternative“, fasst Peter Groß zusammen. Dazu gehören unter anderem auch die bundesweit über 300 Vergölst-Betriebe.
Nährere Informationen zu den Serviceangeboten finden Sie im Internet: www.vergoelst.de