Das Finanzamt berief sich auf eine Vorschrift im deutschen Außensteuergesetz, der zufolge Bürger nach dem Wegzug in ein Steuerparadies unter Umständen noch zehn Jahre steuerpflichtig sind. Der Bundesfinanzhof entschied aber, dass Frentzen hierzulande zwar Einnahmen aus der "Überlassung" von Namens- oder Bildrechten versteuern muss - aber keine Honorare für "aktive Werbung" - also etwa für TV-Spots, PR-Termine oder das Tragen einer Kappe mit Sponsoren-Logo. Da sein Mandant überwiegend solche Honorare kassiert habe, sei er "sehr zufrieden", sagte Frentzens Steuerberater Kurt Gratz von der Kanzlei CMS Hasche Sigle der WirtschaftsWoche. Das Grundsatzurteil sei eine "herbe Schlappe" für den Fiskus.
Frentzen siegt gegen Finanzamt
Der Ex-Formel-1-Pilot Heinz-Harald Frentzen profitiert von Wohnsitz in Monaco. Auf Werbe-Einnahmen muss er kaum Steuern zahlen
Das Finanzamt berief sich auf eine Vorschrift im deutschen Außensteuergesetz, der zufolge Bürger nach dem Wegzug in ein Steuerparadies unter Umständen noch zehn Jahre steuerpflichtig sind. Der Bundesfinanzhof entschied aber, dass Frentzen hierzulande zwar Einnahmen aus der "Überlassung" von Namens- oder Bildrechten versteuern muss - aber keine Honorare für "aktive Werbung" - also etwa für TV-Spots, PR-Termine oder das Tragen einer Kappe mit Sponsoren-Logo. Da sein Mandant überwiegend solche Honorare kassiert habe, sei er "sehr zufrieden", sagte Frentzens Steuerberater Kurt Gratz von der Kanzlei CMS Hasche Sigle der WirtschaftsWoche. Das Grundsatzurteil sei eine "herbe Schlappe" für den Fiskus.