Von der Frage, ob Schelsky die Siemens-Millionen ganz oder nur zu einem kleinen Teil an die AUB weiter gab, kann die strafrechtliche Bewertung der dubiosen Geschäftsbeziehung abhängen. Stimmen die Summen überein, erübrigt sich nach Ansicht der Anwälte der beschuldigten Siemens-Manager und Schelskys der Vorwurf der Untreue beziehungsweise der Beihilfe zur Untreue, da es ja eine Gegenleistung gegeben habe: nämlich den Aufbau der Arbeitnehmerorganisation AUB durch Schelsky im Auftrag von Siemens. Ist die Differenz zwischen den Siemens-Zahlungen an Schelsky und den Schelsky-Zahlungen an die AUB zu groß, unterstützt das den von der Staatsanwaltschaft Nürnberg erhobenen Vorwurf der Untreue.
Schelsky sitzt seit dem 14. Februar in Nürnberg in Untersuchungshaft. Über einen Antrag auf Haftverschonung des 59-Jährigen soll das Landgericht Nürnberg-Fürth Anfang Juni entscheiden. Der frühere Siemens-Zentralvorstand Johannes Feldmayer wurde gegen Kaution aus der Untersuchungshaft entlassen.