Die Stellungnahme fokussiert vor allem darauf, dass der angestrebte Ersatz der Signatur durch „Prozesssicherheit“ aus einer klaren Vorgabe eine sehr unscharfe Anforderung macht. Ob ein Unternehmen diese erfüllt hat, weiß es erst, wenn die Lösung – eventuell Jahre später – eine Steuer- oder Wirtschaftsprüfung durchlaufen hat. Werden dann Mängel festgestellt und die Rechtmäßigkeit des Vorsteuerabzugs in Zweifel gezogen, kann das ein existenzielles Problem darstellen. Gerade die kleineren und mittelständischen Unternehmen, denen diese sogenannten Vereinfachungen primär nützen sollen, erleben hier eine erhebliche Herausforderung und sind gegebenenfalls der Willkür großer Geschäftspartner ausgesetzt.
Das CCES schlägt daher eine Klarstellung vor, die einerseits betont, dass Signaturen auch zukünftig zur Sicherstellung von Integrität und Authentizität akzeptiert sind, und andererseits klare Vorgaben für die Erreichung der Prozesssicherheit macht.
Zum Download der Stellungnahme:
http://www.voi.de/...:cces-elektronische-signaturen&download=278:reactions-to-the-e-invoicing-report-of-the-eu-expert-group&Itemid=336