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Aufpreis für Luftverschmutzung und Lärm bei Lkw-Maut

(PresseBox) (Trier, )
Am 7. Juni 2011 hat das EU-Parlament für die Neuregelung der Mautbestimmungen in der EU gestimmt.

Kernpunkt der Novellierung ist, dass erstmals Luftverschmutzung und Lärm zusätzlich zu den Straßennutzungsgebühren in den Lkw-Mautpreis einbezogen werden können.

Die Zuzahlung soll im Durchschnitt 3 bis 4 Cent pro Fahrzeugkilometer betragen.

Der Anwendungsbereich umfasst Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen. Ausnahmen müssen gegenüber der EU-Kommission begründet werden.

Emissionsarme Fahrzeugklassen werden für eine bestimmte Zeit von dem Aufpreis ausgenommen.

Zudem können in von Stau besonders betroffenen Gebieten für maximal fünf Stunden pro Tag erhöhte Tarife von bis zu 175 % angesetzt werden. Damit sollen Spediteure zu umweltschonenden Zeit- und Routenplänen bewogen werden.

Allerdings sind die neuen Maßnahmen für die Mitgliedstaaten nicht verpflichtend. Ihre Übernahme liegt in der Hand der nationalen Entscheidungsträger.

Einzelheiten zu den neuen Regelungen finden Sie hier: http://www.wfeb.de/...

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