Dadurch werden Geldsanktionen innerhalb aller EU-Staaten vollstreckbar, die ebenfalls diesen Rahmenbeschluss umgesetzt haben. Dies betrifft fast alle der 27 EU-Mitgliedsstaaten. In allen EU-Nachbarstaaten Deutschlands ist die Umsetzung bereits erfolgt.
Die Vollstreckung bezieht sich auf Geldsanktionen ab einem Betrag von 70 Euro.
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