Das Verfahren erlaubt es einigen Staaten mit der Schaffungen eines EU-Patents zu beginnen, während andere Staaten zu einem späteren Zeitpunkt an dem Projekt teilnehmen können. Abgesehen von Italien und Spanien haben alle übrigen Mitgliedstaaten ihre Teilnahme signalisiert. Allerdings steht es beiden EU-Staaten offen, sich jederzeit dem Verfahren anzuschließen.
Jetzt haben genau diese beiden Staaten, Italien und Spanien, gegen dieses Verfahren Beschwerde vor dem EuGH eingereicht.
Sie sehen hier einen Verstoß gegen den Geist des Binnenmarktes und fürchten Marktverzerrungen. Zudem ist ihnen die Sprachenregelung ein Dorn im Auge. Die Patente der 25 teilenehmenden Staaten sollen nur in den Sprachen Englisch, Französisch und Deutsch verfasst werden. Italien und Spanien verlangen dagegen, dass diese Patente auch in ihren Landessprachen vorliegen müssen.
Auf einer Sondersitzung der zuständigen Minister der Mitgliedsstaaten am 27. Juni 2011 soll das Problem erörtert werden. Die Entscheidung des EuGH zu der Beschwerde aus Rom und Madrid bleibt abzuwarten.
Den ausführlichen Bericht finden Sie hier: http://www.wfeb.de/...