Nach der Umsetzung der EU-Vorschriften in deutsches Recht, werden zu den beitragspflichtigen Renten, nun auch Renten von ausländischen Versicherungsträgern gezählt.
Was dies in der Praxis heißt, zeigt die Situation der luxemburgischen Grenzgänger. Für Sie bedeutet diese Regelung eine Kürzung ihrer luxemburgischen Rente von zurzeit knapp 10%, so die Rechnung des unabhängigen Gewerkschaftsbunds Luxemburg.
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