Das geplante Übereinkommen zur Schaffung eines einheitlichen Patentgerichtssystems ist nicht mit den Bestimmungen des EU-Vertrags und des AEU-Vertrags vereinbar, so das Ergebnis der Gutachter.
Probleme sieht das Gutachten bei der Anpassung des geplanten Gerichts an den institutionellen und gerichtlichen Rahmen der Union. Auch Zuständigkeitsfragen bzgl. des Zusammenwirkens des neuen Gerichts mit den nationalen Gerichten sowie dem EuGH selbst, sind noch nicht ausreichend geklärt.
Weitere Informationen, sowie die Reaktion der zuständigen Minister finden Sie unter: http://www.wfeb.de/....
Besuchen Sie den WFEB doch auch bei Facebook: http://www.facebook.com/....