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OPEL: WFEB setzt Rückerstattung von CoC-Gebühren durch

(PresseBox) (Trier, )
Der WFEB hat sich im Namen eines seiner Mitglieder für die Rückerstattung zu Unrecht seitens der Adam OPEL GmbH erhobener Gebühren für die Erstausstellung von Übereinstimmungsbescheinigungen (CoC) eingesetzt.

Mit dieser Praxis verstieß OPEL gegen eine EU-Richtlinie, die Automobilherstellern vorschreibt, dass diese jedem Fahrzeug eine Übereinstimmungsbescheinigung beizulegen haben.

Der WFEB setzte sich mit Nachdruck für eine Lösung dieses Falls ein und erreichte letztendlich, dass OPEL sich dazu bereit erklärte, die zu Unrecht erhobene Gebühr zu erstatten.

OPEL zeigte sich in dieser Sache äußerst kooperativ.

Für OPEL leitet sich aus dieser Zahlung jedoch keine Anerkennung einer Rechtspflicht ab.

Weitere Informationen zu diesen Themen finden Sie unter www.wfeb.de im aktuellen Newsbereich. Möchten Sie in Zukunft direkt ausführlich über Themen rund um den EU-Binnenmarkt informiert werden, melden Sie sich für unseren kostenlosen Newsletter, die Euro-News, an www.wfeb.de/Kontakt.

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Der WFEB e.V. ist ein unabhängiger Verband, der über Neuigkeiten aus dem Wirtschaftsbereich Europäischer Binnenmarkt informiert. Er vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Gruppen und Institutionen

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