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Tabellarischer Vergleich: alte und neue GVO

(PresseBox) (Trier, )
Gruppenfreistellungsverordnungen sind nicht gerade das, was man als seichte Bettlektüre bezeichnet. Sie sind schwierig zu verstehen und nur von Rechtsexperten korrekt auszulegen.

Seit dem 01. Juni 2010 ist für den Kfz-Bereich eine neue GVO (Verordnung (EU) Nr. 461/2010) in Kraft. Um einen ersten leicht verständlichen Einstieg in die neue Rechtssituation zu bieten hat der WFEB e.V. einen tabellarischen Vergleich zwischen der bisherigen GVO und der neuen GVO aufgestellt. Wie sich die neue rechtliche Situation für vertikale Vereinbarungen im Kfz-Bereich für die Praxis darstellt wird in zwei Tabellen dargelegt: Neuwagenvertrieb und Anschlussmarkt (die beiden PDF-Dateien finden Sie unter folgenden Links: www.wfeb.de/... und www.wfeb.de/...).

Die neue GVO ist ein Thema der dritten Ausgabe der Euro-News, des kostenlosen Newsletters des WFEB. Außerdem berichtet der WFEB darin über Probleme und Unklarheiten bei der Anerkennung ausländischer TÜV-Prüfungen bei Wiederzulassung von importierten Gebrauchtfahrzeugen und über umsatzsteuerliche Änderungen zum 01. Januar 2011. Des Weiteren hat der WFEB das Schreiben des BMF zur innergemeinschaftlichen Lieferung aufgearbeitet und kommentiert.

WFEB e.V.

Der WFEB e.V. ist ein unabhängiger Verband, der über Neuigkeiten aus dem Wirtschaftsbereich Europäischer Binnenmarkt informiert. Er vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Gruppen und Institutionen.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
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