Freiflächenanlagen sind die wirtschaftlichste Art der Stromerzeugung mit Photovoltaik
Der Ausbau der Photovoltaik vollzieht sich in Deutschland bislang vorwiegend auf Dachflächen. Deren Anteil betrug im Jahr 2009 rund 80 Prozent. Während die teureren Dachanlagen auch durch die Unterstützung des Eigenverbrauchs sogar stärker gefördert werden, sollen laut Umweltminister Röttgen Freilandanlagen auf Ackerflächen wirtschaftlich unmöglich gemacht werden. Gerade diese Anlagen liefern bereits heute den günstigsten photovoltaisch erzeugten Strom: Gegenüber Dachanlagen (37,23 - 39,1 Cent/Kilowattstunde) liegt die Vergütung pro Kilowattstunde bei Freilandanlagen mit 28,4 Cent um rund ein Viertel niedriger. Im Ergebnis wird diese Politik das Ziel des jährlichen Zubaus von 3.000 MW und einer möglichst starken Senkung der Umlage aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verhindern.
Freiflächenanlagen als Motor künftiger Kostenreduktionen nicht abwürgen
Freiflächenanlagen sind wegen des niedrigeren Vergütungsniveaus ein Motor für Innovationen und Preissenkungen im Bereich der Photovoltaik. Ohne den Kostendruck im Bereich der Freiflächenanlagen wären die Kostensenkungen bei den kleinteiligeren Dachanlagen nicht in der eingetretenen Höhe möglich gewesen. Ein Abwürgen dieses Marktsegments wird zu einer Verlangsamung der Kostenreduktionen führen. Die Windwärts Energie GmbH fordert deshalb die Streichung der zusätzlichen Absenkung der Vergütung um 25 Prozent für Freiflächenanlagen. Die Vergütung für Freiflächenanlagen darf auch mittelfristig nicht stärker reduziert werden als bei Dachanlagen.
Systemwechsel bei Ackerflächen vernichtet Vorleistungen
Als Genehmigungsvoraussetzung für die Errichtung von Freilandanlagen muss kommunales Planungsrecht geschaffen werden. Bislang waren Ackerflächen, abgesehen von wenigen Konversionsflächen aus der militärischen Nutzung, die einzigen Flächen, für die überhaupt ein Vergütungsanspruch bestand. Die Zeiträume für die Sicherung von Grundstücken, die Erlangung der Baugenehmigung, die Finanzierung und die Lieferzeiten summieren sich auf zwei bis drei Jahre. In diesem Zeitraum müssen Projektentwickler und Investoren bereits größere Geldbeträge in das zukünftige Projekt investieren. Diese Investitionen wurden im Vertrauen auf die gesetzlichen Grundlagen der Vergütung durchgeführt. Durch die Kurzfristigkeit der geplanten Änderungen werden viele derzeit in Planung befindliche Projekte nicht mehr wirtschaftlich umsetzbar sein.
Lothar Schulze, Geschäftsführer der Windwärts Energie GmbH: "Wir fordern die Streichung der zusätzlichen Absenkung der Vergütung für Freiland-Photovoltaikanlagen. Um bereits getätigte Investitionen und Vorleistungen nicht zu vernichten, darf die Vergütung für Freiflächenanlagen auch mittelfristig nicht stärker reduziert werden als bei Dachanlagen."
Flächenkonkurrenz durch Photovoltaik wird drastisch überschätzt
Das Thema Flächenkonkurrenz wurde offensichtlich durch einzelne Großprojekte ausgelöst. Nach Ansicht der Windwärts Energie GmbH wird die Bedeutung der Flächenkonkurrenz durch Photovoltaikanlagen jedoch dramatisch überschätzt. Wenn im Jahr 2020 knapp 7 Prozent des deutschen Stromverbrauchs durch Photovoltaikanlagen erzeugt werden, beträgt die durch Freiflächen in Anspruch genommen Fläche laut Potenzialatlas der Agentur für Erneuerbare Energien rund 10.500 Hektar. Dies entspricht etwa 0,06 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche Deutschlands oder auch dem 1,3fachen der Fläche des Chiemsees. Von einer relevanten Konkurrenzsituation ist nicht auszugehen.
Lothar Schulze: "Deshalb Tabula Rasa zu machen und Ackerflächen durch die Gesetzgebung des Bundes auszuschließen oder unwirtschaftlich zu gestalten, ist aus unserer Sicht dagegen völlig unnötig. Denn es bestehen ausreichende Planungs- und Steuerungsinstrumente im Rahmen der kommunalen Planungshoheit. Nutzungskonkurrenzen um landwirtschaftliche Flächen sind eine regionale Erscheinung. Die Entscheidung für oder gegen Freilandanlagen kann vor Ort am besten beurteilt und getroffen werden."
Verlässlichkeit und Kontinuität des EEG bewahren
Wesentlicher Erfolgfaktor für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland ist die Verlässlichkeit der Rahmenbedingungen. Vorschnelle Entscheidungen haben bereits in der Vergangenheit zu drastischen und nachhaltig negativen Konsequenzen für die jeweilige Branche geführt. Erinnert sei an den Zusammenbruch der Branche der biogenen Treibstoffe oder die rückwirkende Änderung des Anlagenbegriffs bei Biogasanlagen, den die neue Bundesregierung zugunsten der Verlässlichkeit wieder zurücknahm. Die angekündigten Änderungen im Bereich der Freilandanlagen sind ein neues Beispiel eines Verstoßes gegen den Vertrauensschutz und die Verlässlichkeit des EEG. Mit der Abkehr von Freiflächenanlagen auf Ackerflächen soll ohne Not ein Systemwechsel erfolgen, der alle bisherigen Planungen und erbrachten Vorleistungen entwertet. Auch hier droht die Vernichtung von Erfolgen einer unternehmerisch äußerst ambitionierten und zukunftsfähigen Branche.
Finanzierbarkeit von Photovoltaikanlagen erhalten
Die Windwärts Energie GmbH appelliert an den Bundesumweltminister und die Abgeordneten des Bundestages, auch die geplante Fristenregelung der Absenkung der Vergütungen zu überprüfen. Bedingt durch das verständliche Ziel der Banken, Risiken bezüglich des Inbetriebnahmezeitpunktes zu vermeiden, sorgen die geplanten Fristen faktisch für einen sofortigen Stopp für alle Projekte, die noch nicht über eine Finanzierungszusage verfügen. Um dies zu vermeiden, ist ein kurzfristiges Signal der Bundesregierung dringend geboten. Es ist erforderlich, dass Investoren und Banken bei Baubeginn einer Anlage Sicherheit hinsichtlich der Vergütungshöhe besitzen.
Weitere Informationen zum Thema:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU):
Eckpunkte der künftigen Photovoltaikvergütung im EEG: http://www.bmu.de/...
Deutsche Umwelthilfe (DUH): Pressemitteilung: Photovoltaik-Förderung - Das Kind nicht mit dem Bade ausschütten: http://www.duh.de/...