Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 352117

Xinnovations e. V. Prinzessinnenstraße 1 10969 Berlin, Deutschland http://www.xinnovations.org
Ansprechpartner:in Herr Rainer Thiem +49 30 21001470
Logo der Firma Xinnovations e. V.
Xinnovations e. V.

"Datenhaltung und Standardisierung versus richterliche Unabhängigkeit - ein lähmendes und fortwährendes Spanungsfeld?

Auf dem E-Justice-Forum der Xinnovations 2010 werden Antworten präsentiert

(PresseBox) (Berlin, )
Am 14. September 2010 findet in der Humboldt-Universität zu Berlin im Rahmen der Xinnovations das nächste alljährliche E-Justice-Forum statt. Ziel der E-Justice-Foren ist, einzelne der sich aus dem Digitalisierungsprozess ergebenden Problemfelder zu analysieren und gemeinsame Lösungsvorschläge zu erarbeiten. So geht es im Forum 2010 um das Spannungsfeld zwischen der richterlichen Unabhängigkeit und dem Trend zur Standardisierung und Zentralisierung von IT-Anwendungen, Neue Medien im Gerichtssaal, elektronische Kommunikation und E-Akte und Schutz der Privatsphäre.

Nachfolgend eine Einstimmung auf den Themenbereich: "Datenhaltung und Standardisierung versus richterliche Unabhängigkeit" in Form einer zentralen Frage und eines Abstracts des Staatssekretärs im Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Europa, CIO des Freistaats Sachsen und Mitglied des IT-Planungsrats Dr. Wilfried Bernhard.

"Einführung moderner IT-Fachverfahren mit zentraler Datenhaltung und Standardisierung von Arbeitsabläufen, Zentralisierung der Justiz-IT außerhalb der Justiz - verträgt sich das mit der richterlichen Unabhängigkeit ?"

"Aus Artikel 97 GG folgt, dass [der Richter] seine Arbeit grundsätzlich nach Maßgabe seiner individuellen Arbeitsgestaltung verrichten kann,[...] die Zulässigkeit, der Richterschaft eine neue Technik zur Verfügung zu stellen, führt nicht dazu, dass der Richter auch ausnahmslos verpflichtet ist, diese Technik tatsächlich zur Anwendung zu bringen; vielmehr findet die dahin gehende Erwartung des Dienstherrn ihre Grenze dort, wo nach - willkürfreier - Einschätzung des jeweiligen Richters die richterliche Unabhängigkeit beeinträchtigt ist."

So der Richterdienstgerichtshof beim OLG Hamm in einer - noch nicht rechtskräftigen - Entscheidung vom 20. Oktober 2009 im Fall eines Registerrichters, der verlangt hatte, ihm sämtliche elektronischen Eingänge ausgedruckt vorzulegen. Während der Arbeitgeber in Privatunternehmen oder in der allgemeinen Verwaltung seinen Mitarbeitern die Nutzung neuer IT-Verfahren einschließlich standardisierter elektronischer Formulare, ja sogar die vollständig elektronische Vorgangsbearbeitung verbindlich vorschreiben kann, muss die Justizverwaltung bei der Einführung von modernen IT-Lösungen in den Gerichten die verfassungsrechtlich geschützte richterliche Unabhängigkeit im Auge behalten. Auch wenn die meisten Richter der IT aufgeschlossen gegenüberstehen, ist eine aus technischer und organisatorischer Sicht sinnvolle Standardisierung ITgestützter Arbeitsabläufe oder die Vorgabe einheitlicher elektronischer Textbausteine nur eingeschränkt möglich. Vor diesem Hintergrund können Justiz-IT-Projekte nur Erfolg haben, wenn die Richter von Anfang an durch intensive Aufklärung, Schulung und Beteiligung "mitgenommen" werden.

Die richterliche Unabhängigkeit und die ebenfalls verfassungs- und einfachrechtlich garantierte institutionelle Sonderstellung der Justiz setzen darüber hinaus aber auch der Übertragung allgemeiner IT-Standards für die öffentliche Verwaltung, der zentralen Datenhaltung und dem Betrieb von justizspezifischen Fachverfahren in justizfremden Einrichtungen enge Grenzen. Unzulässige Einflussnahmen auf den unabhängigen Richter können beispielsweise nicht mehr sicher ausgeschlossen werden, wenn Institutionen, die von den Gerichten kontrolliert werden sollen, Zugriff auf gerichtliche Daten nehmen könnten. Diese Grenzen sind bei den aus wirtschaftlicher Sicht grundsätzlich sinnvollen Bestrebungen zur IT-Zentralisierung in den Ländern und bei landes- und bundesweiten Festlegungen von IT-Standards - wie zum Beispiel durch den neu geschaffenen IT-Planungsrat - zu beachten.

Wie weit geht dabei die richterliche Unabhängigkeit? Wann sind die Grenzen zur unzulässigen Einflussnahme auf die richterliche Arbeit überschritten? Der Vortrag beleuchtet das Spannungsfeld zwischen notwendiger IT-Modernisierung, Zentralisierung und Standardisierung auf der einen und der richterlichen Unabhängigkeit auf der anderen Seite und zeigt Wege auf, wie man zu für alle Beteiligten akzeptablen Lösungen kommen kann.

Call for Partizipation

Für das E-Justice-Forum können noch Beiträge zu den Themenbereichen "Elektronische Kommunikation und E-Akte" und "Schutz der Privatsphäre" bis zum 30.06.2010 eingereicht werden. Konditionen für die Teilnahme als Vortragender/e: siehe Sponsoring http://www.xinnovations.de/...

Xinnovations e. V.

Der Xinnovations e. V. ist ein Zusammenschluss von Unternehmen und Institutionen, die im Bereich internetbasierter Wirtschafts- und Kommunikationsprozesse tätig sind. Der Verein ist 2008 aus dem xmlcity:berlin e. V. hervorgegangen.

Ziel des Vereins ist es, in Berlin ein überregionales Kompetenzzentrum für netzbasierte Informationstechnologien und Anwendungen zu etablieren. Die nachhaltige Vernetzung der Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Verwaltung, soll neue Allianzen für technologische Innovationen schaffen und die Verwertung von FuE-Ergebnissen über Netzwerke hinweg befördern.

Ein aktuelles Projekt ist Vikora - das Kompetenznetzwerk für Virtuelle Kommunikations- und Arbeitsräume. Vikora wird mit Bundes- und Landesmitteln gefördert. Es soll mit dazu beitragen, die Region Berlin-Brandenburg als Kompetenzzentrum für innovative Kommunikationslösungen zu etablieren. Mitglieder des Kompetenznetzwerks sind: AM-SoFT GmbH IT-Systeme, ART+COM AG, EsPresto AG, secrypt GmbH, Witte Bürotechnik, Xinnovations e. V.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.