Landkreis Waldshut darf Jäger aus der Schweiz zu deutlich höherer Jagdsteuer veranlagen
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH Baden Württemberg) hat in einem Berufungsverfahren das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 19. Oktober 2021 – 13 K 2724/19 – geändert und auf die Berufung des Landkreises Waldshut die Klage eines deutschen Staatsangehörigen, der in Zürich wohnt, gegen einen Jagdsteuerbescheid des Landkreises abgewiesen.