BFH: Einfuhrumsatzsteuer und Vorsteuerabzug
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem Beschluss V R 13/21 vom 20. Juli 2023 eine Entscheidung zur Einfuhrumsatzsteuer und dem Vorsteuerabzug getroffen, die Auswirkungen auf Unternehmen mit internationalen Geschäftsbeziehungen haben kann.